EU-Kommission unternimmt weitere Schritte zum Bürokratieabbau

Die Vereinfachung der EU-Gesetzgebung ist auf gutem Weg. Ein heute (Mittwoch) von der EU-Kommission veröffentlichter Bericht zieht Zwischenbilanz zum Bürokratieabbau und kündigt weitere Schritte zur Deregulierung an.

Symbolique 2006Seit Beginn des sogenannten REFIT-Programms im Oktober 2013 wurden 53 Gesetzesvorhaben zurückgezogen, weitere Überprüfungen in Bereichen wie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oder Allgemeines Lebensmittelrecht haben begonnen.

Die Kommission hatte im Oktober 2013 angekündigt, die gesamte Gesetzgebung auf Effizienz und Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Das Regulatory Fitness and Performance Programme (REFIT) ist ein weiterer Schritt, das EU-Recht einfacher und weniger aufwändig zu machen. Die Kommission reagiert damit auch auf den häufig geäußerten Vorwurf der Überregulierung.

Kommissionspräident José Manuel Barroso sagte: „Die Kommission erweitert ihre Agenda für intelligente Rechtsetzung. REFIT ist wichtig für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Europa. Wir wollen das Leben unserer Bürger und Unternehmen erleichtern, indem wir das EU-Recht auf die Bereiche konzentrieren, die am besten auf europäischer Ebene angegangen werden können, und es gleichzeitig weniger aufwendig, einfacher und kostengünstiger gestalten. Wir machen gute Fortschritte. Doch Ergebnisse kommen nicht über Nacht. Erfolg verlangt kontinuierliche Anstrengungen, klare politische Prioritäten und ein klares Bekenntnis aller EU-Institutionen, insbesondere von den Mitgliedstaaten. Es ist äußerst wichtig, diese Arbeit in der nächsten Legislaturperiode fortzuführen.“

Die Kommission kündigte weitere Maßnahmen der Deregulierung in den Bereichen der Landwirtschaftspolitik, der Energiekennzeichnung und für Berichtspflichten im Umweltbereich an. Auch der Bereich der Polizei- und Justizzusammenarbeit wird überprüft. Die Kommission wies auch darauf hin, dass nach Schätzungen rund ein Drittel der Bürokratielast durch EU-Gesetzgebung auf nationale Umsetzungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Auch die Mitgliedstaaten haben daher die Verantwortung, EU-Recht so effektiv und wenig aufwendig wie möglich umzusetzen.

Seit 2005 genehmigte die Kommission 660 Initiativen zur Vereinfachung, Kodifizierung oder Neufassung von Rechtsvorschriften. Mehr als 6100 Rechtsakte wurden aufgehoben. Auch in Zukunft will die Kommission die europäischen Vorschriften weiter verschlanken. Neben wenig aussichtsreichen Vorschlägen, die nun zurückgezogen werden, hat die Kommission auch die Gesetzgebungsverfahren zu obsolet gewordenen Verordnungen und Richtlinien eingestellt.

 

 

(EU-Kommission 18.06.2014, Bild EU-Kommission)

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