Wozu eine Wohngebäudeversicherung?

Dass man beim Bezug einer neuen Wohnung oder eines Hauses eine Hausratsversicherung abschließen sollte, leuchtet den meisten ein. Schließlich möchte man im Falle eines Brandes oder eines Einbruchs nicht selbst für die Schäden aufkommen. Doch was bietet eine Wohngebäudeversicherung? Wer braucht Sie?

 

Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Wer eine Immobilie oder ein Apartment mietet, muss sich in der Regel über eine Wohngebäudeversicherung keine Gedanken machen. In der Regel kümmert sich der Eigentümer darum. Baut man jedoch selbst ein Haus oder kauft man ein bestehendes Objekt, ist eine Wohngebäudeversicherung dringend zu empfehlen. Kommt es zu Schäden an der Bausubstanz und ist man nicht versichert, kann das den finanziellen Ruin bedeuten. In der Regel decken die Versicherung folgende Risiken ab:

 

  • Feuer
  • Wasser
  • Sturm

 

Die Feuerversicherung deckt Schäden bei Blitzschlag und Bränden ab. Auch gegen Explosionen oder Implosionen sind Hausbesitzer damit geschützt. Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser kann erheblichen Schaden verursachen. Sollte durch einen Rohrbruch oder einen Frostschaden unerwartet Wasser austreten, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Behebung der Schäden. Sturmschäden sind ebenfalls bei den meisten Versicherungen schon im Basisschutz inkludiert.

 

Was kann man noch versichern lassen?

Wer in einem hochwasser- oder lawinengefährdeten Gebiet wohnt, sollte sich gegen diese Risiken speziell versichern lassen. Meistens sind diese Schäden im Basisschutz nämlich ausgenommen. Gegen viele Elementarschäden, die durch Erdbeben, einen Erdrutsch oder Schneedruck verursacht werden, sollte man sich extra versichern lassen. Es ist dringend zu empfehlen, nicht vorschnell die Unterschrift unter einen Vertrag zu setzen, sondern sich eingehend mit den Bedingungen zu befassen. Auch Glasbruch ist in vielen Polizzen nicht automatisch inkludiert. Wer eine Photovoltaikanlage am Dach befestigt hat, sollte auch diese speziell schützen lassen. Sonst kann es nämlich passieren, dass man im Falle der Beschädigung auf den Reparaturkosten sitzen beleibt. Befinden sich Nebengebäude wie eine Garage oder ein Gartenhaus am Grundstück, sollte man diese ebenfalls in die Polizze inkludieren.

 

Mit welchen Leistungen darf man rechnen? – einige Beispiele

Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel für ein neues Dach, wenn das alte durch einen Sturm abgedeckt oder durch schwere Schneelast beschädigt wird. Sollte das Haus völlig unbewohnbar werden, zahlt die Versicherung den Abbruch und die damit verbundenen Aufräumarbeiten am Grundstück Je nach Polizze wird ein neues Haus in der gleichen Bauweise und Ausstattung auf Kosten der Versicherung errichtet. Inkludiert sind auch die Kosten für einen Architekten, die Planung und die tatsächliche Errichtung. Außerdem zahlt das Unternehmen eine Mietwohnung solange das versicherte Objekt aufgrund des Schadens unbewohnbar ist.

 

Bild: ArturVerkhovetskiy/depositphotos

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