Bundesverband Crowdfunding freut sich über Änderungen

Der Bundesverband Crowdfunding begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen von Vermögensanlagen und Wertpapieren.

„Die Crowdfunding-Branche kann sich jetzt darauf konzentrieren, am Standort Deutschland weiterhin stark zu wachsen und den Anlegern attraktive Investitionsmöglichkeiten zu bieten. Der Bundestag hat dafür die richtigen Weichen gestellt“, sagte Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding.

Die Branche begrüßt die folgenden Änderungen:
– Die Ausweitung der Schwarmfinanzierungsausnahme auf Genussrechte sorgt für mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den Schwarmfinanzierungen.

– Die Erhöhung der Prospektpflichtgrenze auf sechs Millionen Euro entspricht den Forderungen des Verbandes im Rahmen der Evaluierung und wird für größere Finanzierungsrunden sorgen.

– Ebenso wird begrüßt, dass die Schwelle der Prospektpflicht sich in Zukunft auf einen Zeitraum von zwölf Monaten bezieht.

– Die Erhöhung der Einzelanlagenschwelle von 10.000 Euro pro Investor auf 25.000 Euro ermöglicht es, dass Investoren auch größere Einzelinvestments vornehmen können.

– Die Klarstellung, dass nicht emittierte oder bereits zurückgezahlte Vermögensanlagen nicht auf die Berechnung der Schwelle angerechnet werden, wird ebenfalls begrüßt, denn hier muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ihre Verwaltungspraxis der Intention des Gesetzgebers anpassen.

– Die Möglichkeit von Investoren, über eine GmbH & Co. KG über die Einzelanlagenschwelle hinaus zu investieren, ist ebenfalls im Interesse der Anleger.

Zugleich aber sieht sich die Branche enttäuscht, dass in der Schwarmfinanzierungsausnahme weiterhin keine angemessene Beteiligungsform für GmbH-Beteiligungen berücksichtigt wurde. Diese sind weiterhin prospektpflichtig, womit Start-ups und Wachstumsunternehmen nicht von den beschlossenen Änderungen profitieren werden.

„Einerseits wird in der Politik von vielen Seiten mehr privates Engagement bei der Förderung von Innovationen gefordert. Auf der anderen Seite wird genau das ohne eine nachvollziehbare Begründung und ausgerechnet bei der Rechtsform der GmbH unterbunden. Das ist ein Nachteil für die Unternehmensfinanzierung in Deutschland“, betonte Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied für Regulierung. Der Verband befürchtet, dass Deutschland bei internationalen Entwicklungen im Marktsegment der Unternehmensfinanzierung nicht zu Nachbarländern aufschließen kann, in denen Eigenkapitalfinanzierungen mittels Crowdfunding möglich sind.

Das ist der Bundesverband Crowdfunding

Der Bundesverband Crowdfunding wurde 2015 gegründet und ist die zentrale Interessensvertretung der
gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland. Die 24 ordentlichen Mitglieder repräsentieren über 85
Prozent des deutschen Marktes für Equity-based Crowdfunding. Der Verband bekennt sich zum Leitbild einer
nachhaltigen Entwicklung. Das bedeutet für die Mitgliedsplattformen, ökonomisch erfolgreich zu sein und
gleichzeitig ökologisch, sozial und gesellschaftlich verantwortlich zu handeln. Mehr unter: www.bundesverbandcrowdfunding.de

 

Bildquelle: raxpixel/depositphotos.com

 

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