Finanzen

BGH weist Klage von Wirecard-Aktionären ab 

Konsequenzen für Investoren

2 Min.

14.11.2025

Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Fondsgesellschaft Union Investment im Verfahren gegen Wirecard abgewiesen. Damit erkennt das Gericht keine Rechtsgrundlage dafür an, dass Aktionäre bei der Insolvenzmasse von Wirecard wie einfache Gläubiger berücksichtigt werden.

Hintergrund ist die 2020 erfolgte Insolvenz von Wirecard – als erstem DAX-Konzern mit derartiger Auflösung. Allein Aktionäre meldeten Forderungen in Höhe von etwa 8.5 Milliarden Euro an; die vorhandene Insolvenzmasse wird auf lediglich rund 650 Millionen Euro geschätzt.

Das Gericht stellt klar: Aktionäre stehen im Insolvenzfall deutlich zurück hinter einfachen Gläubigern. Für Anleger bedeutet das: Eigentums- oder Beteiligungsrechte an einem Unternehmen sind nicht gleichzusetzen mit Forderungsrechten im Insolvenzfall.

Für Unternehmer und Investoren ergibt sich daraus eine wichtige Konsequenz: Wer Beteiligungen hält oder ermöglicht, muss die Risikoposition sorgfältig bewerten, besonders bezüglich Haftung, Rangfolge und Insolvenzordnung. Der Fall zeigt, dass nicht allein öffentliche Aufmerksamkeit oder hohe Millionenschäden ausschlaggebend sind, sondern das genaue rechtliche Konstrukt im Insolvenzverfahren den Ausschlag gibt.

                                                                                                                                    SK
 

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