Aus Sicht der EU-Behörde verleitet das bisherige System dazu, dass Finanzdienstleister ihren Kunden nicht das günstigste Produkt empfehlen könnten, sondern dasjenige, für das sie die größte Provision erhielten. Die Entscheidung gegen ein Verbot der Provision stieß auf ein gemischtes Echo. Britta Langenberg, eine Verbraucherschützerin von der Bürgerbewegung Finanzwende, etwa nannte dies eine »bittere Botschaft« für Verbraucher. Vom Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) hingegen gab es Zuspruch. Als Grund äußerte der geschäftsführende Vorstand Norman Wirth, eine Verschärfung der Regeln dürfe nicht mit »mehr Bürokratie und Verboten« einhergehen.
Zwar sieht der anstehende Gesetzesvorschlag, mit dem Kleinanleger gefördert werden sollen, ein explizites Provisionsverbot letztlich doch nicht vor, doch durch eine Revisionsklausel ist ein solches zu einem späteren Zeitpunkt dennoch nicht ausgeschlossen.
AS