Im vergangenen Jahr hatte die Sparkasse bereits 1825 ihrer Kunden kontaktiert, deren Kontostände auf ihren Giro- und Tagesgeldkonten 250.000 Euro überschritten. Ihnen wurde angeboten, Negativzinsen für Beträge über 100.000 Euro zu akzeptieren, wie es auch in Neukundenverträgen vereinbart wird, oder ihr Geld abzuheben, zu überweisen oder anderweitig anzulegen. Im November hatte die Sparkasse Düsseldorf denjenigen Kunden, die auf dieses Angebot nicht reagierten, mit Kündigung gedroht. Ende Januar wurden diese schließlich ausgesprochen. Einige der 35 gekündigten Kunden meldeten sich zurück und nahmen eines der ausgesprochenen Angebote wahr, um die Kündigung zu vermeiden. Den verbleibenden 26 wurde die Kündigung zu Ende März ausgesprochen, wobei auch sie immer noch die Möglichkeit haben, die Verwahrentgelte zu akzeptieren.
Aus Nachfragen des Handelsblatts geht hervor, dass es sich bei den durch die Sparkasse Düsseldorf ausgesprochenen Kündigungen um Ausnahmen handelt. Mehrere andere große Sparkassen haben bisher noch keine solche Kündigungen aussprechen müssen. „Wir sind mit unseren Kunden über das Verwahrentgelt im Gespräch“, erklärt die Frankfurter Sparkasse. „Bislang haben wir einvernehmliche Lösungen gefunden und sind überzeugt davon, auch in Zukunft solche zu finden.“
Gegenüber der Westdeutschen Zeitung erklärt Finanzexperte David Riechmann, dass geklärt werden müsse, ob die Kündigungen rechtens sind: „Bei Sparkassen muss ein sachgerechter Grund vorliegen. Ist das hier wirklich der Fall?“ Solange die Höhe des wirtschaftlichen Schadens, der der Sparkasse entsteht, nicht beziffert ist, bleibe offen, ob das Vorgehen der Sparkasse gerechtfertigt ist.