Obwohl aber im Regelfall größere Banken die Verwaltung übernommen haben, können gegenüber Plattformen für P2P Investments zur Zeit noch keine Freistellungsaufträge gestellt werden. Steuern werden also schon im Vorfeld eingezogen.
Für Sie als Anleger ist es notwendig, dass Sie in Ihrer Steuererklärung auch die Anlage KAP ausfüllen und einreichen, um eine Verrechnung der Einnahmen mit dem gesetzlich bestehenden Freibetrag zu erwirken. Für Alleinstehende beläuft sich dieser Freibetrag auf aktuell 801 Euro, für Verheiratete auf 1.602 Euro. Der Steuersatz auf Kapitalerträge liegt bei 25 Prozent, zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
Sie haben die Möglichkeit überprüfen zu lassen, ob Sie überhaupt die volle Höhe der Kapitalertragssteuer zahlen müssen, und ob Ihre Bank nicht vielleicht zu viel Steuergeld vorab abgeführt hat. Gelegenheit, entsprechende Anträge einzureichen, haben Sie in den Zeilen 4 und 5 der Anlage KAP. Nutzen Sie diese Chance.
Wie bei allen alternativen Investitionsformen gilt auch bei der Geldanlage in P2P-Kredite, dass jedes Finanzamt eine unterschiedliche Menge an Erfahrungen haben wird. Bereiten Sie sich also in jedem Fall auf Nachfragen von den Finanzämtern vor und sammeln Sie Erfahrungen. Wichtig ist es natürlich immer, dass Sie Ihre Kapitaleinnahmen immer gewissenhaft angeben und die entsprechenden Steuerzahlungen leisten. Dann kann Ihnen nichts passieren.