Die schwarz-rote Koalition hat sich auf zentrale Punkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes verständigt und damit einen der letzten großen Streitpunkte beim sogenannten Heizungsgesetz ausgeräumt. Im Fokus steht vor allem der Mieterschutz: Künftig sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern stärker geteilt werden.
Konkret betrifft das insbesondere CO₂-Kosten, Netzentgelte und Preise für Biogas. Diese sollen künftig nicht mehr allein von Mietern getragen werden, sondern zwischen beiden Seiten aufgeteilt werden. Die Regelung soll sowohl für bestehende als auch für neue Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten.
Zugleich setzt das neue Gesetz stärker auf Technologieoffenheit. Anders als im bisherigen Gebäudeenergiegesetz sollen Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleiben. Allerdings ist vorgesehen, dass diese ab 2029 schrittweise mit klimafreundlicheren Anteilen wie Biomethan betrieben werden müssen.
Damit entfernt sich die Regierung von zentralen Vorgaben der bisherigen Regelung. Insbesondere die umstrittene Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen.
Die Reform ist Teil eines grundlegenden Systemwechsels: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz soll durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden. Ziel ist es laut Bundesregierung, die Vorgaben einfacher, flexibler und praxistauglicher zu gestalten und Investitionen wieder anzukurbeln.
Gleichzeitig bleibt der politische Konflikt bestehen. Während die Koalition die Einigung als ausgewogenen Kompromiss zwischen Klimaschutz und Bezahlbarkeit darstellt, warnen Kritiker vor steigenden Emissionen und möglichen Rückschritten bei den Klimazielen.
Die Einigung ebnet nun den Weg für einen Kabinettsbeschluss. Das Gesetz soll noch 2026 in Kraft treten und die Rahmenbedingungen für das Heizen in Deutschland grundlegend verändern.
SK