Der Deutsche Gewerkschaftsbund bringt in der Rentendebatte einen weitreichenden Vorschlag ins Spiel. DGB-Chefin Yasmin Fahimi fordert eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten. Diese zusätzliche Alterssicherung solle über Tarifparteien organisiert werden und dürfe nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber müssten sich mindestens an der Finanzierung beteiligen.
Der Vorstoß trifft einen wunden Punkt des deutschen Rentensystems. Rund 20 Millionen Beschäftigte haben laut DGB keine betriebliche Altersvorsorge. Häufig arbeiten sie in Betrieben ohne Tarifbindung, in denen es keine entsprechenden Modelle gibt. Genau diese Lücke will der Gewerkschaftsbund schließen.
Die Betriebsrente ist ungleich verteilt
In Deutschland ruht die Altersvorsorge theoretisch auf drei Säulen: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge. In der Praxis ist die zweite Säule aber sehr ungleich verteilt. Wer in großen, tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, hat oft Zugang zu Betriebsrentenmodellen. Wer in kleinen Betrieben, in nicht tarifgebundenen Branchen oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeitet, bleibt häufig außen vor.
Damit wird die Betriebsrente selbst zu einer Gerechtigkeitsfrage. Gerade Menschen mit niedrigeren Einkommen, schwächerer Tarifbindung oder weniger Verhandlungsmacht haben oft geringere zusätzliche Vorsorge. Das verschärft das Risiko, im Alter allein auf die gesetzliche Rente angewiesen zu sein.
Fahimi argumentiert deshalb, dass eine verpflichtende Lösung nötig sei. Eine reine Appellpolitik habe die Lücke bislang nicht geschlossen.
Arbeitgeber sollen mitzahlen
Der Knackpunkt ist die Finanzierung. Aus Sicht des DGB darf eine Pflicht-Betriebsrente nicht einfach bedeuten, dass Beschäftigte zusätzlich aus ihrem Lohn vorsorgen müssen. Fahimi warnt davor, Arbeitnehmer einseitig zu verpflichten und sie in die Arme der Versicherungswirtschaft zu treiben. Die Arbeitgeber sollen die zusätzliche Altersvorsorge mindestens mitfinanzieren.
Genau hier dürfte der politische Konflikt beginnen. Für Unternehmen wären verpflichtende Arbeitgeberbeiträge zusätzliche Kosten. Gerade kleine und mittlere Betriebe könnten argumentieren, dass sie bereits unter hohen Lohnnebenkosten, Bürokratie, Fachkräftemangel und schwacher Konjunktur leiden.
Für Arbeitnehmer wiederum wäre eine reine Entgeltumwandlung kaum attraktiv, wenn sie am Ende nur heutiges Einkommen gegen spätere Ansprüche tauschen. Der DGB-Vorschlag zielt deshalb bewusst auf eine echte zusätzliche Leistung.
Der Vorschlag passt zu Merz’ Rentenlogik
Interessant ist, dass der DGB-Vorstoß in die Rentenlogik der Bundesregierung passen könnte. Kanzler Friedrich Merz hatte wiederholt betont, die Altersvorsorge müsse stärker auf drei Säulen stehen: gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge. Eine verpflichtende Betriebsrente würde genau diese zweite Säule ausbauen.
Politisch ist das bemerkenswert. Ausgerechnet der DGB könnte damit einen Baustein liefern, der zu einem stärker kapitalgedeckten und breiter aufgestellten Rentensystem passt. Gleichzeitig bleibt der gewerkschaftliche Kern erhalten: Die Betriebsrente soll nicht individualisiert und privatisiert werden, sondern kollektiv, tariflich und mit Arbeitgeberbeteiligung organisiert sein.
Damit liegt der Vorschlag zwischen zwei Welten: mehr Kapitaldeckung, aber nicht als reine Privatsache.
Pflichtlösung wäre ein Kulturbruch
Zudem wäre eine verpflichtende Betriebsrente ein deutlicher Eingriff in das bisherige System. Bislang hängt betriebliche Altersvorsorge stark von Tarifverträgen, Arbeitgeberangeboten und freiwilliger Teilnahme ab. Eine Pflicht würde diesen Charakter verändern.
Befürworter sehen darin den einzigen Weg, die breite Vorsorgelücke zu schließen. Kritiker warnen vor mehr Kosten, Bürokratie und neuen Belastungen für Unternehmen. Besonders schwierig wäre die Frage, wie kleine Betriebe eingebunden werden, ohne sie organisatorisch zu überfordern.
Möglich wären tarifliche Branchenlösungen, gemeinsame Versorgungseinrichtungen oder Modelle, bei denen Beschäftigte automatisch einbezogen werden, aber unter bestimmten Bedingungen widersprechen können. Die konkreten Eckpunkte will der DGB noch vorlegen.
Die Forderung nach einer verpflichtenden Betriebsrente dürfte die Rentendebatte deutlich verschärfen. Sie spricht ein reales Problem an: Millionen Beschäftigte haben keine zusätzliche betriebliche Vorsorge. Sie bringt aber auch neue Verteilungskonflikte mit sich.
SK