Unterdessen hat die Kommission mit Vertretern Russlands auf technischer Ebene über die Auswirkungen der Assoziierung der Ukraine auf die russische Wirtschaft beraten. Kommissionspräsident Barroso hatte Russland auch politische Gespräche unter Leitung von Handelskommissar Karel De Gucht angeboten.
Die Makrofinanzhilfe von 500 Mio. Euro ist die erste Tranche aus dem neuen EU-Kreditprogramm für die Ukraine (MFA II). Sie folgt auf die 100 Mio. Euro, die bereits am 20. Mai aus dem früheren Programm (MFA I) ausgezahlt wurden. Das Ziel beider Programme ist es, die Ukraine in der aktuellen Übergangsphase wirtschaftlich und finanziell zu unterstützen.
„Die Europäische Union unterstützt die Ukraine dabei, ihren wichtigsten wirtschaftlichen Herausforderungen zu begegnen“, sagte Olli Rehn, Vizepräsident der Kommission für Wirtschaft und Währung. „Die heutige Auszahlung ist ein weiteres konkretes Zeichen der europäischen Solidarität gegenüber den Menschen in der Ukraine. Es ist wichtig, dass die Ukraine diese Gelegenheit ergreift, um Reformen voranzubringen, um Haushaltsstabilität und nachhaltiges Wachstum zu liefern und Arbeitsplätze zu schaffen.“
Die Makrofinanzhilfe der EU für die Ukraine summiert sich auf 1,61 Mrd. Euro, von denen 1,01 Mrd. Euro bisher noch nicht ausgezahlt wurden. Die Kredite sind Teil eines breiteren Unterstützungsprogramms für die Ukraine, das die Kommission am 5. März vorgeschlagen und die Staats- und Regierungschefs am 6. März verabschiedet haben.
Mit Blick auf die Auswirkungen des Assoziierungsabkommens der Ukraine mit der EU auf die russische Wirtschaft fand am Montag in Brüssel die dritte Konsultationsrunde zwischen der EU und Russland statt. In den Diskussionen ging es insbesondere um die Kompatibilität der geplanten Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine und den Handelsabkommen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine soll am 27. Juni unterzeichnet werden.
Die EU erklärte, dass die EU-Assoziierung mit der Beteiligung der Ukraine an den GUS-Freihandelsabkommen vereinbar ist. Eine Aufhebung der präferenziellen Handelsbeziehungen zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation wäre aus Sicht der EU ungerechtfertigt.
Russland unterstrich die Bedeutung des ukrainischen Marktes für russische Exporteure von Agrar-und Industrieprodukten, und schlug vor, einen regelmäßigen Austausch über die anstehenden Veränderungen in der ukrainischen technischen Vorschriften zu gewährleisten.
Die EU und Russland erörterten auch eine Reihe von wirtschaftlichen Aspekten, angefangen von den Wettbewerbsregeln und staatlichen Beihilfen, der industriellen Zusammenarbeit, Ursprungsregeln bis hin zur Betrugsbekämpfung im Handelsverkehr. Auch die möglichen Auswirkungen der im Assoziierungsabkommen vorgesehenen Rechtsangleichung in der Ukraine an die EU wurden besprochen.
Beide Seiten vereinbarten, diese Gespräche weiter zu verfolgen. Präsident Barroso hatte in der vergangenen Woche Russland angeboten, die Konsultationen auf politischer Ebene zu führen, unter Beteiligung der Ukraine und unter Leitung von EU-Handelskommissar Karel De Gucht.
(EU-Kommission 17.06.2014, Bild pixabay)