Der Zentrale Immobilien Ausschuss forderte am Donnerstag, dass abweichende Regeln zur Grundsteuererhebung in den Bundesländern nur erlaubt werden sollen, wenn sie die Modelle vereinfachen. „Die Öffnungsklausel ist grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz“, sagte dessen Präsident Andreas Mattner einer Mitteilung zufolge. Weiter betonte er: „Die flexible Gestaltung der Regeln für die Bundesländer sollte aber nur dann möglich sein, wenn die Grundsteuererhebung hierdurch nicht verkompliziert wird.“ Falls abweichende Regeln erlaubt würden, müsse von Anfang an klar sein, dass auch die einzelnen Ländermodelle aufkommensneutral und einfach gestaltet sind. Für haushaltsschwache Bundesländer dürfe es keinen Freischein zur Schröpfung geben.
Die derzeitige Grundsteuer-Regelung ist nur noch bis Ende dieses Jahres gültig, weil das Bundesverfassungsgericht sie für verfassungswidrig erklärte. Darum appelliert Mattner an die Politiker, schnell zu handeln: „Die Zeit läuft. Es geht um 14 Milliarden für die Kommunen, daher brauchen wir dringend ein Gesetz zur Grundsteuerreform.“ Mit dem Gesetz sollten Kommunen, Nutzer und Vermieter vernünftig arbeiten und wirtschaften können – unbürokratisch und transparent.
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