Abgeordnete bräuchten Zeit, sowohl, um sich zu informieren als auch, um diese Informationen zu verarbeiten, erklärten die Richter in Karlsruhe.
Durch den Eilantrag ist ein Beschluss im Bundestag noch vor der Sommerpause wohl ausgeschlossen. Laut des Gerichts sei es aber dennoch möglich, dass das Gesetz zum ersten Januar 2024 in Kraft trete. Dafür werde aber eine Sondersitzung im Juli benötigt.
Das Heizungsgesetz ist zwischen den Koalitionspartnern umstritten. Es sieht unter anderem vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss.
Auch auf dem Immobilienmarkt sorgt das geplante Gesetz für Kritik: Hier fürchten viele Experten und Immobilieneigentümer die Notwendigkeit teurer Investitionen. »Die neuen Anforderungen und Sanierungspflichten bei Gebäuden beschäftigen die Kaufinteressenten zunehmend und verlängern die Vermittlung von Immobilien«, erläuterte etwa der geschäftsführende Gesellschafter des Maklers Von Poll, Daniel Ritter, gegenüber »Spiegel Online«.
AS