Politik

Merz verspricht, Klingbeil bremst

Der Kanzler will die Stromsteuer für alle senken – doch sein Finanzminister sieht ein milliardenschweres Finanzierungsproblem

9 Min.

13.10.2026

Gesprächsbedarf im Bundeskabinett: Merz verspricht Entlastung, Klingbeil fragt nach der Finanzierung.

Bundeskanzler Friedrich Merz will die Stromsteuer für sämtliche Unternehmen und Privathaushalte auf das europäische Mindestmaß senken. Damit würde er ein Versprechen einlösen, das Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag gegeben hatten. Doch kaum ist die Ankündigung ausgesprochen, meldet Bundesfinanzminister Lars Klingbeil Zweifel an der Finanzierung an. Denn was Verbraucher um einige Dutzend Euro jährlich entlasten könnte, kostet den Bundeshaushalt Milliarden. Der Streit um die Stromsteuer ist damit zurück – ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem die CDU verlorenes Vertrauen zurückgewinnen will.

Merz erneuert ein altes Versprechen

Nach einer zweitägigen Klausurtagung des CDU-Präsidiums in Berlin hat Bundeskanzler Friedrich Merz am Montag angekündigt, die Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen auf das europäische Mindestniveau abzusenken.

Davon sollen nicht nur private Haushalte profitieren, sondern auch Unternehmen, die bisher nicht zu den steuerlich begünstigten Wirtschaftsbereichen gehören.

Merz verwies auf die verbesserten wirtschaftlichen Aussichten Deutschlands. Sollten sich die Wachstumserwartungen verfestigen, könnten daraus zusätzliche finanzielle Spielräume im Bundeshaushalt entstehen. Diese wolle er für die Entlastung nutzen.

Der CDU-Vorsitzende verband die Ankündigung ausdrücklich mit der schwierigen politischen Lage seiner Partei. Nach mehreren Wahlniederlagen im September müsse sich die CDU aus einer Vertrauenskrise herausarbeiten.

Niedrigere Energiepreise gehören zu den Maßnahmen, mit denen die Union die wirtschaftliche Belastung von Unternehmen und Bürgern verringern möchte.

Allerdings handelt es sich nicht um einen neuen politischen Vorschlag. Die vollständige Stromsteuersenkung war bereits Bestandteil des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD.

Was aus der versprochenen Sofortmaßnahme wurde

Im Koalitionsvertrag vom Frühjahr 2025 vereinbarten Union und SPD, die Stromkosten für Unternehmen und Verbraucher mit einem Maßnahmenpaket dauerhaft um mindestens fünf Cent je Kilowattstunde zu senken.

Dazu sollten die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß reduziert sowie Umlagen und Netzentgelte gesenkt werden.

Die Steuerentlastung wurde ausdrücklich als Sofortmaßnahme bezeichnet.

Bei der Umsetzung blieb die Bundesregierung jedoch hinter dieser Zusage zurück. Wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten beschlossen die Koalitionspartner, die Stromsteuer zunächst nur für bestimmte Wirtschaftsbereiche dauerhaft niedrig zu halten.

Seit Anfang 2026 profitieren insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft vom europäischen Mindeststeuersatz.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums umfasst diese Begünstigung mehr als 600.000 Unternehmen. Dazu gehören große Industriebetriebe, aber auch zahlreiche kleinere Produktions- und Handwerksunternehmen.

Privathaushalte und viele Betriebe aus anderen Wirtschaftsbereichen gingen bei der Stromsteuer dagegen leer aus. Bereits im Juli 2025 hatte sich die Koalition nicht auf eine Ausweitung der Entlastung einigen können. Damals wurde festgehalten, dass weitere Verbrauchergruppen erst berücksichtigt werden sollten, wenn entsprechende finanzielle Spielräume bestehen.

Wie viel Haushalte tatsächlich sparen könnten

Für private Haushalte beträgt die reguläre Stromsteuer derzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde. Dieser Satz ist seit 2003 unverändert geblieben.

Das europäische Mindestniveau für Haushalte liegt bei 0,1 Cent je Kilowattstunde. Würde die Bundesregierung die Stromsteuer entsprechend reduzieren, ergäbe sich eine Differenz von 1,95 Cent je Kilowattstunde.

Bei einem beispielhaften Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden entspräche das zunächst einer Entlastung von 68,25 Euro vor Umsatzsteuer. Da auf die Stromsteuer auch Umsatzsteuer anfällt, könnte die jährliche Ersparnis einschließlich des Mehrwertsteuereffekts rund 81 Euro betragen.

Voraussetzung ist, dass die Verringerung der Steuer vollständig beim Endkunden ankommt und nicht durch andere Preisänderungen ausgeglichen wird. Für einen Haushalt mit 2.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch läge die rechnerische Ersparnis bei rund 46 Euro. Bei 5.000 Kilowattstunden wären es etwa 116 Euro.

Die tatsächliche Entlastung hängt somit unmittelbar vom Stromverbrauch ab. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Maßnahme zwar eine spürbare Ersparnis bringen könnte, aber nur einen begrenzten Teil der gesamten Stromrechnung betrifft. Denn die Stromsteuer ist lediglich einer von mehreren Bestandteilen des Endkundenpreises.

Warum Strom trotz Steuersenkung teuer bleiben kann

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen.

Neben der Beschaffung und dem Vertrieb des Stroms fallen insbesondere Netzentgelte, weitere staatlich veranlasste Preisbestandteile und Umsatzsteuer an. Die Stromsteuer wird unabhängig davon erhoben, ob eine Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien, Erdgas oder anderen Quellen stammt.

Eine Reduzierung dieser Steuer würde deshalb zunächst einen festen Kostenbestandteil des Strombezugs verringern. Sie hätte jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Großhandelspreise oder die Kosten für den Ausbau und Betrieb der Stromnetze.

Steigen andere Preisbestandteile, könnte ein Teil der Steuerentlastung auf der Stromrechnung wieder aufgezehrt werden. Umgekehrt könnten sinkende Beschaffungskosten die Entlastung zusätzlich verstärken.

Für die Verbraucher wäre daher entscheidend, wie sich die Gesamtpreise ihres jeweiligen Stromtarifs entwickeln. Auch die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung um mindestens fünf Cent je Kilowattstunde darf nicht mit der geplanten Stromsteuersenkung allein gleichgesetzt werden.

Sie sollte durch das Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen erreicht werden.

Warum Klingbeil auf die Bremse tritt

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zeigte sich am Montag grundsätzlich offen für eine Senkung der Stromsteuer.

Er widersprach damit nicht dem Ziel, Unternehmen und Privathaushalte zu entlasten. Allerdings stellte der SPD-Vorsitzende infrage, ob die dafür notwendigen Mittel dauerhaft zur Verfügung stehen.

Die erwartete wirtschaftliche Erholung begrüße er ausdrücklich. Aus besseren Wachstumszahlen lasse sich aber noch keine verlässliche Finanzierung einer dauerhaften Steuersenkung ableiten.

Hinter dieser Einschätzung steht ein grundlegendes Problem der Finanzpolitik.

Eine dauerhafte Verringerung der Stromsteuer reduziert die staatlichen Einnahmen jedes Jahr aufs Neue. Zusätzliche Steuereinnahmen aus einem Wirtschaftsaufschwung können dagegen schwanken und bleiben von der tatsächlichen Konjunkturentwicklung abhängig.

Ob höhere Einnahmen dauerhaft ausreichen, um eine Steuersenkung auszugleichen, lässt sich daher nicht allein aus einer verbesserten Wachstumsprognose ableiten.

Die Bundesregierung erwartet nach ihrer jüngsten Prognose für 2026 ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent und für 2027 von 1,1 Prozent.

Das sind günstigere Aussichten als noch zuvor angenommen. Allerdings bedeutet Wirtschaftswachstum nicht automatisch, dass zusätzliche Einnahmen in derselben Höhe frei verfügbar sind. Schließlich entstehen zugleich Ausgabenverpflichtungen, und auch die Finanzierung anderer politischer Vorhaben muss berücksichtigt werden.

Damit liegt der Konflikt zwischen Merz und Klingbeil weniger im grundsätzlichen Ziel als in der Frage, ob aus einer politischen Zusage eine haushaltspolitisch tragfähige Entscheidung werden kann.

Milliardenkosten für den Bundeshaushalt

Wie groß die finanzielle Herausforderung ist, zeigte sich bereits bei den früheren Verhandlungen über die Stromsteuer.

Im Juli 2025 bezifferte das Bundesfinanzministerium die zusätzlichen Kosten einer Ausweitung auf weitere Verbrauchergruppen für das folgende Jahr auf rund 5,4 Milliarden Euro.

Diese damalige Schätzung verdeutlicht die Größenordnung. Eine aktualisierte Berechnung für den nun angekündigten Zeitpunkt liegt bislang nicht vor. Schon die bestehende Begünstigung des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft führt zu erheblichen Steuermindereinnahmen.

Für 2026 hatte das Bundesfinanzministerium dafür zunächst 1,5 Milliarden Euro eingeplant, ab 2027 jährlich drei Milliarden Euro.

Hinzu kommen andere staatliche Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten. So stellt der Bund 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten bereit. Damit sollen die Netzentgelte und letztlich auch die Stromkosten für Unternehmen und private Verbraucher gedämpft werden.

Seit Jahresbeginn wird außerdem die Gasspeicherumlage nicht mehr erhoben. Die Regierung hat somit bereits erhebliche Mittel zur Entlastung des Energieverbrauchs eingesetzt. Eine vollständige Stromsteuersenkung würde zusätzliche Haushaltsmittel erfordern oder entsprechend geringere Einnahmen verursachen.

Woher diese Mittel kommen sollen, ist derzeit nicht geklärt.

Auch viele Unternehmen warten auf Entlastung

Die Stromsteuer betrifft nicht nur private Haushalte. Auch Dienstleistungsunternehmen, Einzelhändler, Hotels, Gastronomiebetriebe und zahlreiche andere gewerbliche Verbraucher können von der regulären Besteuerung betroffen sein, soweit keine besonderen Steuervergünstigungen greifen. Für Betriebe mit hohem Stromverbrauch kann die Steuer deshalb einen relevanten Kostenfaktor darstellen. Eine Senkung auf das europäische Mindestniveau könnte ihre laufenden Betriebskosten verringern.

Für gewerbliche Verbraucher beträgt dieser Mindeststeuersatz 0,05 Cent je Kilowattstunde. Er liegt damit unter dem europäischen Mindestniveau für Privathaushalte. Die mögliche Entlastung wäre abhängig von der bisherigen steuerlichen Behandlung und dem tatsächlichen Stromverbrauch.

Für Unternehmen, die bereits von der reduzierten Stromsteuer profitieren, ergäben sich dagegen aus dieser Maßnahme keine vergleichbaren zusätzlichen Einsparungen. Damit stellt sich auch die Frage nach der Gleichbehandlung verschiedener Wirtschaftsbereiche.

Während bestimmte Produktionsunternehmen schon seit Jahresbeginn von niedrigen Stromsteuersätzen profitieren, warten viele Dienstleister weiterhin auf die ursprünglich angekündigte Entlastung. Eine allgemeine Senkung würde diese Unterschiede verringern.

Ein wirtschaftliches Ziel wird zur Vertrauensfrage

Dass Merz ausgerechnet nach einer CDU-Klausurtagung die Stromsteuer erneut auf die Tagesordnung setzt, hat auch politische Gründe. Die Partei musste im September mehrere empfindliche Wahlniederlagen hinnehmen. Besonders einschneidend war das Ergebnis in Mecklenburg-Vorpommern, wo die CDU erstmals den Einzug in den Landtag verfehlte.

Merz erklärte selbst, seine Partei befinde sich in einer Vertrauenskrise. Die erneute Ankündigung niedrigerer Stromsteuern soll zeigen, dass die Union an ihren wirtschafts- und verbraucherpolitischen Versprechen festhält. Für die Bundesregierung entsteht daraus allerdings ein zusätzlicher Erwartungsdruck.

Je häufiger eine bereits vereinbarte Entlastung angekündigt wird, desto wichtiger wird die Frage, wann sie tatsächlich umgesetzt werden kann.

Die politische Glaubwürdigkeit hängt damit nicht nur von der grundsätzlichen Absicht ab, die Strompreise zu senken, sondern auch von einem konkreten Finanzierungskonzept und einem verlässlichen Zeitplan.

Beides fehlt bislang.

Stefanie S. Klief

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