Börsennotierte Unternehmen in der EU müssen bis 2026 ihre Geschlechterquote in Leitungspositionen überprüfen. Die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf eine Geschlechterquote geeinigt, nach der 40 Prozent der Aufsichtsratsposten und 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht vergeben werden, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Die Regelung sieht unter anderem vor, dass bei der Besetzung eines entsprechenden Postens das laut Quote unterrepräsentierte Geschlecht bei gleicher Qualifizierung besetzt werden muss. Dabei müssen Unternehmen transparent handeln und nachweisen können, dass sie sich an die geltenden Vorgaben gehalten haben. Ziel ist eine »ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern« in den Vorständen. Mit Sanktionen der Mitgliedstaaten für Unternehmen, die den Auswahl- und Berichtspflichten nicht nachkommen, wolle die Kommission »Konformitätsdruck« erzeugen, um die Umsetzung der Geschlechterquote der Leitungsorgane börsennotierter Unternehmen zu gewährleisten.
Das Thema ist schon seit 2012 im Gespräch, wurde jedoch immer wieder von einigen Mitgliedsstaaten blockiert. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) hat das Thema gemäß ihren politischen Leitlinien immer wieder angestoßen. Die Politikerin erklärte: »Diversität ist nicht nur eine Frage der Fairness. Sie wirkt auch als Motor für Wachstum und Innovation. Rein wirtschaftlich sind mehr Frauen in Führungspositionen ganz klar von Vorteil. Zehn Jahre, nachdem die Europäische Kommission diese Richtlinie vorgeschlagen hat, ist es nun höchste Zeit, dass wir die gläserne Decke durchstoßen. Es gibt viele Frauen, die für Spitzenjobs qualifiziert sind: Sie sollten sie auch bekommen können.«