Schließungen und sinkende Kundenzahlen stellen Unternehmen vor eine Herausforderung: Die Personalkosten müssen bezahlt werden. Viele Arbeitgeber haben sich daher entschieden, einige ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt als Entgeldersatzleistung den betroffenen Mitarbeitern das Kurzarbeitsgeld. Der Arbeitgeber senkt den Lohn, da er die Mitarbeiter nicht mehr für die volle Arbeitszeit benötigt. Die Höhe des Kurzarbeitergelds beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz des Monats, in welchem der Mitarbeiter kurzgearbeitet hat. Im Rahmen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen, dass Kurzarbeitergeld zu erhöhen: Ab dem vierten Monat zahlt die Bundesagentur für Arbeit 70 Prozent und ab dem siebten Monat 80 Prozent der Nettodifferenz.
Die Pandemie-Planung ist für Sie wichtig, um Ihre Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten beziehungsweise Ihr Unternehmen wieder öffnen zu können. Abhängig von der Branche müssen Sie spezielle Auflagen erfüllen. Das Einhalten des Mindestabstands zwischen den Kunden und zwischen Mitarbeiter/Kunde ist eine zentrale Grundvoraussetzung. Berücksichtigen Sie bei der Konzepterstellung die entstehenden Kosten und eventuell erforderliche Anpassungen, falls eine Veränderung der rechtlichen Lage eintritt. Beispielsweise sind jederzeit Verschärfungen möglich, die eine entsprechende Änderung der Planung erforderlich machen. Das Konzept sollte daher dementsprechend anpassungsfähig sein.