Mit dem Wort „Glen“ werde die geschützte geografische Bezeichnung „Scotch“ beeinträchtigt, nennt das Online-Portal stern.de den Grund für das Namensverbot und beruft sich auf Angaben eines Gerichtssprechers. Die Spirituosenverordnung der Europäischen Union schütze nicht nur die direkte Nutzung der geografischen Herkunftsbezeichnung, sondern auch ähnliche irreführende Bezeichnungen. Entscheidend sei das einzelne Wort und nicht der Eindruck des Produkts.
Klotz kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. Gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ gab er an, dass das Wort „Glen“ – im Gälischen bedeutet es „kleines Tal“ -, ein Hinweis auf den Herkunftsort des Whiskys ist. Dieser stammt nämlich aus den Berglen, einer Höhenlandschaft im Rems-Murr-Kreis. Der Europäische Gerichtshof hatte sich auch schon mit dem Fall befasst und ihn ans Hamburger Landgericht zurückgewiesen. Der Gerichtshof forderte die Justizbehörde dazu auf zu beurteilen, ob ein Normalverbraucher beim Wort „Glen“ an schottischen Whisky denken muss.
Trotz der Niederlage im Rechtsstreit hat die Brennerei etwas gewonnen: mehr Kunden. Denn durch das große Medieninteresse schnellten die Bestellungen des „Glen Buchenbach“ in die Höhe. Zudem ist nicht auszuschließen, dass die kleine Brennerei doch noch Recht bekommt. Wenn die Urteilsbegründung ihr schriftlich vorliegt, will sie mit ihren Anwälten prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
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