Daimler wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt. Die Automobilhersteller hatten regelmäßig Fachtreffen abgehalten, bei denen sie über die Entwicklung der SCR-Technologie (die englische Abkürzung »SCR« steht im Deutschen für den Begriff »selektive katalytische Reduktion«) berieten, mit der schädliche Stickoxidemissionen (»NOx-Emissionen«) von Diesel-PKW durch die Einspritzung von Harnstoff (»AdBlue«) in den Abgasstrom beseitigt werden können. Bei diesen Zusammenkünften verständigten sich die Automobilhersteller über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren darauf, nicht miteinander um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung zu konkurrieren, obwohl die dafür benötigte Technologie zur Verfügung stand.
Konkret legten Daimler, BMW und der Volkswagen-Konzern die Größen der AdBlue-Tanks und die Reichweiten fest und erreichten ein gemeinsames Verständnis zum zu erwartenden durchschnittlichen AdBlue-Verbrauch. Außerdem tauschten sie sensible Informationen zu diesen Aspekten aus. Dadurch beseitigten sie die Ungewissheit, die mit ihrem künftigen Marktverhalten in Bezug auf eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Reinigung der NOx-Emissionen (sogenannte »Übererfüllung«) und die AdBlue-Nachfüll-Reichweiten verbunden war. Damit schränkten sie den Wettbewerb um für Kunden relevante Produktmerkmale ein.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission