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Sammelklage gegen Facebook eingebracht

4 Min.

01.08.2014

Sammelklage gegen das Soziale Netzwerk könnte größte Datenschutzklage Europas werden. Jeder Facebook-Nutzer kann über „Abtretungs-App“ teilnehmen.

Wien (ots) – Beim Handelsgericht Wien wurde eine umfangreiche Zivilklage gegen die irische Tochter des börsennotierten US-Unternehmens eingebracht. Kläger ist der Wiener Jurist und Datenschützer Max Schrems, weitere Betroffene können sich anschließen.

„Unser Ziel ist es, zu erreichen, dass Facebook im Bereich Datenschutz endlich rechtskonform agiert.“, so Schrems. Neben datenschutzrechtlichen Unterlassungsansprüchen wird auch Schadenersatz geltend gemacht.

Um der Klage den nötigen öffentlichen Druck zu geben, sind alle anderen Facebook-Nutzer aufgerufen, sich der Sache im Rahmen einer „Sammelklage österreichischer Prägung“ anzuschließen. Schrems: „Mit jedem zusätzlichen Teilnehmer steigt auch der Druck auf Facebook“. Dies soll in den nächsten Monaten durch entsprechende „Abtretungen“ von Forderungen anderer Facebook-Nutzer aus der ganzen Welt an den Hauptkläger erfolgen. Im Unterschied zu US-Sammelklagen müssen sich Teilnehmer daher aktiv melden. Diese Abtretung kann jedoch innerhalb weniger Minuten über eine eigens programmierte und mit Facebook verbundene „Abtretungs-App“ für Computer und Smartphone unter www.fbclaim.com erfolgen. Teilnehmen können alle volljährigen privaten Facebook-Nutzer außerhalb Kanadas und der USA.

Die Klage beruht im Kern auf folgenden unrechtmäßigen Handlungen von Facebook Irland:
– Datenverwendungsrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind
– Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung
– Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“
– Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (z.B. über „Like
Buttons“)
– Überwachung und Analyse der Nutzer mit „Big Data“ Anwendungen
– Unrechtmäßige Einführung von „Graph Search“
– Unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen

Während europäisches Datenschutzrecht gilt, werden die Schadenersatzansprüche gemäß den Nutzungsbedingungen von Facebook nach kalifornischem Recht zu beurteilen sein. Schrems: „Bei Facebook Irland haben wir die sehr interessante Situation, dass neben europäischem Datenschutzrecht auch US-Schadenersatzrecht anzuwenden ist. Für die Durchsetzung der Rechte der Nutzer ist das natürlich hilfreich.“ Die Schadenersatzforderung wurde dabei bewusst gering mit symbolischen Euro 500 pro Nutzer angesetzt. „Wir klagen nur eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.“, erklärt Schrems, der diese Klage selbst unentgeltlich organisiert und betreibt.

Für die Unterstützer der Sammelklage besteht keinerlei Kostenrisiko, da nur Schrems als Kläger auftritt. Die Klage wird zur Gänze durch die ROLAND ProzessFinanz AG finanziert. Im Erfolgsfall erhält ROLAND als Prozessfinanzierer 20%. „Wir sind es in unserer Tradition als Prozessfinanzierungsgesellschaft gewohnt, im Kampf David gegen Goliath für Waffengleichheit zu sorgen. Bei dieser Konstellation ist das besonders vonnöten“, so Arndt Eversberg, Vorstand der ROLAND ProzessFinanz AG. Alle erlangten Ansprüche werden, abzüglich Kosten und Prozessfinanziereranteil, an die Teilnehmer ausgeschüttet. Die Sammelklage ist damit nicht auf Profit angelegt.

Was das noch parallel laufende Verfahren vor der Datenschutzbehörde in Irland angeht, meint Schrems: „Anfangs hatten wir große Fortschritte in Irland. So musste Facebook wegen unserer Beschwerden Daten löschen und die Gesichtserkennung weltweit ausschalten. Mit der Zeit wurde jedoch klar, dass die irische Behörde kein Interesse hatte, substanzielle Änderungen durchzusetzen. Das Verfahren läuft bald drei Jahre und uns wird noch immer eine Entscheidung ‚in Kürze‘ versprochen.“ Schrems: „Viele Stimmen in Irland sagen, das liegt am politischen Druck, die in Irland sehr wichtige IT-Industrie nicht zu vertreiben – dieses Problem sollten wir in Österreich nicht haben. Wir verlagern den Schwerpunkt der Aktivitäten daher nun hierher.“

Schrems‘ Rechtsanwalt Wolfram Proksch (PFR Rechtsanwälte) dazu: „Wir haben die Sache eingehend geprüft und sorgfältig vorbereitet. Die Klage richtet sich vorerst nur gegen die offensichtlichen Rechtsverletzungen von Facebook, die praktisch aber alle Nutzer betreffen. Jeder Facebook-Konsument außerhalb der USA und Kanada hat einen Vertrag mit Facebook Irland. Innerhalb der EU bestimmt sich bei Verbraucherverträgen das zuständige Gericht durch den Wohnsitz des Klägers: Weil Max Schrems als Verbraucher klagt, seinen Wohnsitz in Wien hat, und Facebook Irland ein europäisches Unternehmen ist, ist eine Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien gegeben.“
„Wir beschweren uns in Europa gerne lautstark über Datenschutzprobleme, nun wird es aber auch mal Zeit unsere Rechte durchzusetzen. Im Rahmen dieser Sammelklage kann auch der Einzelne einen Beitrag dazu leisten“, so Schrems abschließend.

Bild jbk-photography depositphotos

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