Klarna führte das Beteiligungsprogramm für Mitarbeiter 2020 ein. Damit wollte das Unternehmen in der damaligen Hochphase Talente anlocken und versprach, Mitarbeiter am Erfolg teilhaben zu lassen. Im Rahmen des »Restricted Stock Unit«-Programms (RSU) konnten Mitarbeiter Aktien des Unternehmens erwerben, die sie nach einer bestimmten Frist zugeteilt bekamen. Doch Steuern und Abgaben wurden bereits bei Abschluss des Vertrages fällig und direkt vom Gehalt abgezogen. Dem Bericht zufolge machte das bei manchen Mitarbeitern die Hälfte des Nettolohnes aus.
RSU sei international gängig, aber für deutsche Unternehmen nicht vorteilhaft, sagte Rechtsanwalt und Steuerberater Mirco Zantopp von der Kanzlei PXR Legal dem Magazin. Ein Programm wie »Employee Stock Option Plan« (ESOP) wäre geeigneter gewesen, meint er. Dabei erhalten die Mitarbeiter keine Aktien, sondern Optionen, diese zu einem bestimmten Preis zu kaufen. »Dadurch zahlen sie nur Steuern, wenn auch Geld fließt«, so Zantopp.
Der Startup-Verband fordert seit Jahren eine grundsätzliche Lösung für solche Programme. »Steuern sollten fällig werden, wenn es einen Exit gibt«, sagt Christian Miele vom Startup-Verband.
MK