Das Intel-Logo vor dem Werk in New Mexico
Die Kommission begrüßte das Urteil. „Das Urteil bestätigt die Entscheidung der Kommission in voll und ganz“, erklärte ein Sprecher der Kommission in Brüssel. „Dies ist ein wichtiges Urteil. Es bestätigt, dass die Kommission im Recht war, als sie gegen Wettbewerbsverzerrungen in einem großen internationalen Markt vorging.“
Die Europäische Kommission hatte 2009 gegen Intel eine Rekord-Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt, weil der Konzern seine beherrschende Marktstellung ausgenutzt und damit die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union verletzt hatte. So habe Intel von 2002 bis 2007 systematisch versucht, den Konkurrenten Advanced Micro Devices (AMD) als einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt zu drängen.
Der Marktanteil des Unternehmens betrug mindestens 70 Prozent. Dadurch war es für die Wettbewerber äußerst schwierig, in den Markt einzutreten und sich dort zu behaupten. Aufgrund seiner starken beherrschenden Stellung habe an Intel als Lieferant von x86-Prozessoren kein Weg vorbeigeführt. Die Kunden seien gezwungen gewesen, einen Teil ihres Bedarfs dort zu decken.
Intel habe vier führenden Computerherstellern (Dell, Lenovo, HP und NEC) Rabatte gewährt, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, alle oder nahezu alle x86-Prozessoren bei Intel zu kaufen. Ebenso habe Intel Zahlungen an Media-Saturn geleistet, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, dass Media-Saturn nur Computer mit x86-Prozessoren von Intel verkaufe.
Diese Rabatte und Zahlungen hätten die Treue dieser vier Hersteller und von Media- Saturn sichergestellt und dadurch die Fähigkeit der Wettbewerber von Intel, einen auf den Vorzügen ihrer x86-Prozessoren basierenden Wettbewerb zu führen, erheblich verringert. Das wettbewerbswidrige Verhalten von Intel habe mithin dazu beigetragen, die Wahlmöglichkeit der Verbraucher und die Anreize für Innovationen zu mindern.
Ferner habe Intel an drei Computerhersteller (HP, Acer und Lenovo) Zahlungen geleistet, die an die Bedingung geknüpft gewesen seien, Produkte mit AMD-Prozessoren später oder gar nicht auf den Markt zu bringen und/oder den Vertrieb solcher Produkte zu beschränken.
Bei der von der Kommission gegen Intel verhängte Geldbuße handelt es sich um die höchste Geldbuße, die von der Kommission jemals gegen ein einziges Unternehmen wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln verhängt wurde.
Intel hatte beim Gericht Klage erhoben, mit der sie die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, zumindest aber eine erhebliche Herabsetzung der Geldbuße forderte. Mit seinem heutigen Urteil weist das Gericht die Klage ab und bestätigt damit die Entscheidung der Kommission.
Quelle: Europäische Kommision