Bei Cum-Cum-Geschäften werden Wertpapiere im Besitz ausländischer Aktionäre über den Dividendenstichtag an Partner im Inland verliehen – etwa Banken. Diese lassen sich dann Kapitalertragssteuer erstatten, was die ausländischen Aktionäre nicht können. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass sich die Vorwürfe gegen die Société Générale, BNP Paribas, HSBC, Exane und Natixis richten. Laut dem Handelsblatt sind fast 200 Beamte im Einsatz, um die Vorwürfe zu prüfen.
Nicht nur dem Namen nach erinnert die Masche mit dem Namen Cum-Cum an die ähnlich gelagerten Cum-Ex-Geschäfte, mit denen deutsche Institute in die Schlagzeilen gerieten. Nach Ansicht von Sönke Iwersen, Leiter des Investigativressorts des Handelsblatts, dürfte die Aufarbeitung noch viele Jahre in Anspruch nehmen. Absehbar sei aber, dass der Umfang von Cum-Cum größer als der bei Cum-Ex sei.
dpa