Die EU-Verordnung zu dem sogenannten Korrekturmechanismus trat bereits am 1. Februar in Kraft. Eine Aktivierung war allerdings erst jetzt möglich. Ausgelöst wird der Mechanismus nach einer EU-Einigung aus dem Dezember dann, wenn der Preis der Produkte drei Arbeitstage lang 180 Euro pro Megawattstunde übersteigt und gleichzeitig 35 Euro über einem internationalen Durchschnittspreis für flüssiges Erdgas (LNG) liegt. Vorerst dürfte dies allerdings nicht passieren. Der relevante europäische Gaspreis lag zuletzt zwischen 50 und 60 Euro und damit deutlich unter dem Grenzwert von 180 Euro pro Megawattstunde. Noch im August vergangenen Jahres hatten die europäischen Erdgaspreise nach Angaben der EU-Kommission ein Niveau, das 1.000 Prozent über den bis dato in der Union verzeichneten Durchschnittspreisen lag.