Hendrik Holt wird derzeit weltweit gesucht, nachdem er Ende August von einem genehmigten Ausgang nicht in den offenen Vollzug zurückkehrte. Berühmt wurde sein Fall allerdings aus einem anderen Grund: Der ehemalige Windkraftunternehmer verkaufte internationalen Energiekonzernen Projekte, die teilweise überhaupt nicht existierten. Das Landgericht Osnabrück sah es später als erwiesen an, dass Holt und seine Mitangeklagten drei ausländische staatliche Energieunternehmen um rund zehn Millionen Euro betrogen hatten. Die erstaunlichere Frage lautet bis heute: Wie kann man professionellen Käufern einen Windpark verkaufen, der nur aus Dokumenten besteht?
Ein Windpark muss noch gar kein Windrad haben
Um den Betrug zu verstehen, muss man zunächst einen scheinbaren Widerspruch auflösen. Wer einen Windpark kauft, kauft nicht zwangsläufig einen fertigen Park mit Fundamenten, Türmen und Rotorblättern.
Gerade bei sogenannten Early-Stage-Projekten werden Projekte bereits lange vor dem Bau gehandelt. Wirtschaftlichen Wert besitzen zu diesem Zeitpunkt Grundstücksrechte, Planungsstände, Netzanschlussmöglichkeiten, Genehmigungen und die Aussicht darauf, ein Projekt später tatsächlich errichten zu können.
Damit besteht ein früher Windpark zu einem erheblichen Teil tatsächlich aus etwas, das sich leicht unterschätzen lässt:
Papier.
Oder heute: aus Dateien in einem digitalen Datenraum.
Holt hatte genau in diesem Markt zunächst real gearbeitet. Nach späteren Feststellungen und Berichten verkaufte seine Gruppe 2017 noch tatsächlich existierende Windkraftprojekte. Erst danach entwickelten Holt und sein damaliger Finanzdirektor das Modell weiter und brachten schließlich Projekte an den Markt, die nicht real waren.
Das machte die Täuschung plausibler. Der Anbieter kam nicht aus dem Nichts. Er hatte bereits reale Geschäfte abgeschlossen und bewegte sich in einer Branche, in der ein Käufer ohnehin zunächst Rechte und Entwicklungsperspektiven erwirbt, nicht einen fertigen Gegenstand.
Aus Dokumenten wurde ein Millionenwert
Zu den Käufern gehörten keine unerfahrenen Kleinanleger.
Geschädigt wurden die staatlichen Energiekonzerne ČEZ aus Tschechien, Enel aus Italien und SSE aus Schottland. Sie schlossen mit der Holt-Gruppe Projektverträge im Gesamtwert von rund zehn Millionen Euro.
Um die Existenz und den Entwicklungsstand der Projekte zu belegen, wurden unter anderem Flächennutzungsverträge, Unterstützungsschreiben von Gemeinden und Bestätigungen von Netzbetreibern vorgelegt. Nur waren Teile dieser Unterlagen gefälscht.
Während der Ermittlungen war sogar von mehr als 1.000 gefälschten Unterschriften auf Gemeindeschreiben, Pachtverträgen und anderen Dokumenten die Rede. Teilweise wurden identische Projekte mehreren Interessenten angeboten.
Damit bestand der eigentliche Vermögenswert zeitweise nur aus einer überzeugenden Kette von Behauptungen:
Und sobald genügend dieser Bausteine zusammenpassten, entstand für einen Käufer etwas, das wirtschaftlich wie ein reales Windkraftprojekt behandelt werden konnte.
Einige Fälschungen waren nicht einmal besonders gut
Hier bekommt der Fall eine zusätzliche Ebene. Das Landgericht stellte nach Darstellung des Insolvenzverwalters fest, dass einzelne Fälschungen derart dilettantisch gewesen seien, dass sie bei genauer Prüfung hätten erkannt werden können.
Holt selbst sagte während des Prozesses, er habe teilweise schlecht gefälschte Unterlagen eingereicht und sich darüber gewundert, dass sie auch bei der Prüfung durch renommierte Kanzleien nicht aufgefallen seien.
Seine damalige Erklärung lautete sinngemäß: Die Käufer hätten vor allem Projekte und Marktanteile gesucht. Die Nachfrage großer Energiekonzerne nach Windkraftprojekten sei enorm gewesen, während die tatsächliche Realisierung zunehmend schwieriger geworden sei.
Das ist zunächst die Darstellung eines verurteilten Täters und keine unabhängige Analyse seines Erfolgs. Aber der Gerichtsfall wirft tatsächlich die Frage auf, weshalb professionelle Kontrollmechanismen nicht früher griffen.
Renommierte Kanzleien waren beteiligt – aber nicht für alles zuständig
Bei den Geschäften waren große internationale Wirtschaftskanzleien involviert.
SSE wurde bei einer Early-Stage-Akquisition von einem Portfolio der Holt-Gruppe durch CMS beraten. Weil Gotshal & Manges war für ČEZ tätig, Enel arbeitete nach damaligen Marktinformationen mit Linklaters. Die Holt-Gruppe selbst zog unter anderem Anwälte von Görg hinzu.
Das klingt zunächst nach einem Kontrollnetz, durch das ein erfundenes Projekt kaum hindurchkommen dürfte. Doch Unternehmensprüfungen funktionieren nicht automatisch nach dem Prinzip: Eine Kanzlei prüft alles.
Görg erklärte später gegenüber dem Fachmagazin JUVE, nicht mit einer Vendor Due Diligence beauftragt gewesen zu sein. Die Holt-Gruppe habe angegeben, dafür über ein eigenes Team zu verfügen. Auf den Datenraum mit den später als gefälscht erkannten Unterlagen hätten die Anwälte keinen Zugriff gehabt.
Auch die Prüfung, ob bestimmte Projektmeilensteine tatsächlich erreicht worden waren, habe nicht zu ihrem Mandat gehört. Dafür sei die Käuferseite zuständig gewesen. Damit erscheint ein klassisches Problem komplexer Transaktionen:
Viele hoch qualifizierte Personen prüfen jeweils einen Teil des Geschäfts. Trotzdem müsste ma Ende jemand sicherstellen, dass das Gesamtbild tatsächlich der Realität entspricht.
Due Diligence ist nur so gut wie ihr Auftrag
Auch auf Käuferseite gab es offenbar Grenzen.
Eine an den Vorgängen beteiligte Kanzlei erklärte gegenüber JUVE, Unternehmen verlangten aus Kostengründen mitunter nur eine reduzierte Form der Due Diligence. Bei konkurrierenden Bieterverfahren könne zudem erheblicher Zeitdruck entstehen, sodass nicht jedes Dokument umfassend geprüft werde.
Das ist keine Entschuldigung für einen Millionenverlust. Es zeigt aber einen wichtigen Unterschied zwischen dem, was Außenstehende unter einer Unternehmensprüfung verstehen, und dem, was tatsächlich geschieht.
»Due Diligence durchgeführt« bedeutet nicht zwangsläufig: Jede Behauptung wurde unabhängig bei ihrer ursprünglichen Quelle überprüft. Der Umfang hängt vom Auftrag, von Zeit, Kosten, Verantwortlichkeiten und dem wahrgenommenen Risiko ab.
Ein juristischer Berater kann beispielsweise prüfen, ob ein Vertrag rechtlich sauber formuliert ist, ohne dafür verantwortlich zu sein, ob die Person, deren Unterschrift daruntersteht, ihn tatsächlich unterschrieben hat.
Genau solche Schnittstellen können gefährlich werden.
Der Markt selbst half bei der Täuschung
Hinzu kam das wirtschaftliche Umfeld. Deutschland befand sich mitten im Ausbau erneuerbarer Energien. Projektentwickler, die attraktive Windstandorte mit Aussicht auf Genehmigung anbieten konnten, verfügten über etwas Knappes.
Die Nachfrage nach solchen Projekten war hoch, gleichzeitig wurden Planung und Genehmigung schwieriger. Holt bot also nicht irgendein beliebiges Produkt an. Er bot großen Energieunternehmen genau das, was sie suchten: eine Pipeline vermeintlich entwicklungsfähiger Windparks.
Die ARD-Dokumentation über den Fall beschreibt zudem, wie Holt sich als erfolgreicher Unternehmer inszenierte, Kontakte in politische und gesellschaftliche Kreise pflegte und als aufstrebender Akteur der Energiewende wahrgenommen wurde.
Ein solcher Auftritt ersetzt selbstverständlich keine Prüfung. Er kann aber beeinflussen, wie plausibel ein Geschäft zunächst erscheint.
Vertrauen entsteht häufig aus mehreren kleinen Signalen
Wirtschaftsbetrug funktioniert deshalb keineswegs immer dadurch, dass ein Täter eine einzige perfekte Lüge erzählt. Oft entsteht Glaubwürdigkeit aus vielen Elementen, die einzeln plausibel wirken.
Dann wird aus dem einzelnen Dokument ein Teil eines scheinbar stimmigen Gesamtbildes. Der Fall Holt zeigt allerdings, weshalb gerade dieses Gesamtbild gefährlich werden kann: Plausibilität ist kein Beweis.
Was Unternehmen daraus lernen können
Der praktische Nutzen des Falls liegt deshalb nicht darin, künftig jedem Projektentwickler grundsätzlich zu misstrauen. Er liegt im Grunde ganz simpel in einer klareren Trennung zwischen drei Dingen:
Bei besonders werthaltigen Behauptungen reicht es nicht, lediglich festzustellen, dass eine entsprechende Datei existiert. Entscheidend ist, ob zentrale Angaben auch unabhängig von der Partei bestätigt werden, die vom Geschäftsabschluss profitiert.
Ebenso wichtig ist eine eindeutige Aufgabenverteilung. Wenn Rechtsberater, technische Experten, Käufer und Verkäufer jeweils davon ausgehen, ein anderer habe einen bestimmten Sachverhalt geprüft, entsteht genau dort eine Lücke. Und je größer der Zeitdruck oder der Wettbewerb um ein attraktives Investment wird, desto wichtiger wäre eigentlich das Gegenteil dessen, was intuitiv geschieht: langsamer werden.
Kein Problem der Windkraft
Aus dem Fall lässt sich deshalb auch keine Besonderheit erneuerbarer Energien ableiten. Das Prinzip betrifft grundsätzlich alle Märkte, in denen Vermögenswerte bereits gehandelt werden, bevor sie vollständig fertiggestellt sind.
Immobilienprojekte, Infrastruktur, Rohstoffvorhaben oder junge Technologieunternehmen können ebenfalls erhebliche Bewertungen erreichen, weil bestimmte Rechte, Verträge, Genehmigungen oder Erwartungen vorhanden sind.
Je größer der Anteil des zukünftigen Wertes ist, desto wichtiger wird die Frage, welche Annahmen bereits unabhängig bestätigt wurden.
Beim Holt-Komplex war das Endprodukt besonders anschaulich. Am Ende sollte auf einer Fläche ein Windpark stehen. Bei einigen verkauften Projekten existierte jedoch nicht einmal die Grundlage dafür.
Nach Recherchen der ARD reichten Holts Pläne sogar noch wesentlich weiter: Ein weiterer Coup soll auf eine Beute von mehr als einer Milliarde Euro gezielt haben.
So weit kam es nicht. Juristisch endete Holts System deutlich früher. Der gerichtlich festgestellte Betrug hatte am Ende ein Volumen von rund zehn Millionen Euro. Holt wurde 2022 in dem zentralen Windparkverfahren zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt; 2023 wurde das Urteil rechtskräftig. Zusammen mit weiteren Verurteilungen ergab sich später eine Gesamtfreiheitsstrafe von knapp neun Jahren.
Heute ist Holt wieder auf der Flucht. Man darf gespannt sein, wer ihm diesmal zuerst begegnet: die Fahnder – oder die nächste Geschäftsidee.
Sollte er irgendwo wieder mit einem Geschäftsmodell auftauchen, wäre ein zweiter Blick diesmal jedenfalls keine schlechte Investition.
Stefanie S. Klief