Bundesverwaltungsgericht kann Facebook-Fanpages verbieten

Wer auf Facebook eine Unternehmensseite oder auch Fanpage betreibt, sollte sich sehr genau mit dem Datenschutz auseinandersetzen. Sollte die Seite dank der von Facebook angebotenen Infrastruktur schwerwiegende Mängel im Datenschutz aufweisen, kann das BVG den Betreiber verpflichten, die Seite aus dem Netz zu nehmen.

Das Telemediengesetz bestimmt, dass Nutzer einer Internetseite über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung von personenbezogenen Daten informiert werden. Daneben muss der Seitenbesucher über eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung eines Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung oder Marktforschung unterrichtet werden. Facebook greift allerdings automatisch auf die Daten seiner Nutzer zu und speichert sie, ohne dass der Nutzer eine Möglichkeit hat, die Nutzung seiner Daten einzuschränken oder zu steuern.

Ein Betreiber einer Fanpage ist für die von Facebook angewandte Datenverarbeitung mitverantwortlich, da er durch den Betrieb dieser Fanpage Facebook überhaupt erst die Erhebung der Daten der Seitenbesucher ermöglicht.

 

Mehr  Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
https://www.bverwg.de/pm/2019/62

 

 

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