Das Telemediengesetz bestimmt, dass Nutzer einer Internetseite über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung von personenbezogenen Daten informiert werden. Daneben muss der Seitenbesucher über eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Erstellung eines Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung oder Marktforschung unterrichtet werden. Facebook greift allerdings automatisch auf die Daten seiner Nutzer zu und speichert sie, ohne dass der Nutzer eine Möglichkeit hat, die Nutzung seiner Daten einzuschränken oder zu steuern.
Ein Betreiber einer Fanpage ist für die von Facebook angewandte Datenverarbeitung mitverantwortlich, da er durch den Betrieb dieser Fanpage Facebook überhaupt erst die Erhebung der Daten der Seitenbesucher ermöglicht.
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