Der adcada.money Hypozins hat hinsichtlich der Abwicklung der Sicherheitenbestellung zu einem Verstoss gegen das Aufsichtsrecht geführt. Betroffen sind hierbei aber nur Verträge bis Anfang 2019, die adcada GmbH vertreibt bereits seit Anfang 2019 selbst keine Hypozinsverträge mehr in Deutschland.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat der adcada GmbH mit Bescheid v. 09.03.2020 aufgegeben, die insoweit angenommenen Gelder – d.h. nur in den betroffenen Fällen – jeweils per Überweisung an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Die Ausgangslage
Seit über drei Jahren ist die ADCADA Group ein bewährter Partner in Sachen innovative Anlageformen. Bei adcada.money werden Anlagen durch Laufzeiten ab nur einem Jahr sowie quartalsweise Zinsausschüttungen ausgezeichnet. Vergleichbar sichere Anlagemöglichkeiten bei guter Verzinsung suchen europaweit nach wie vor ihresgleichen.
Mit den Geldanlagen von adcada.money können Investoren zwischen der renditenstarken Unternehmensanlage, dem Festzins, und der sicherheitsbetonten Immobilienanlage, dem Hypozins, wählen. Beide Formen sind zu 100 % erstrangig. Die Stärke des Festzinses liegt klar in seinen hohen Zinsen von 5 % bis 8 % im Jahr. Beim Hypozins erhält der Anleger darüber hinaus Sicherheiten in Form einer amtlichen Eintragung einer erstrangigen Briefgrundschuld im Grundbuch von einer der ADCADA Bestandsimmobilien. Die Immobilien, auf denen diese Anlage grundsätzlich beruht, gehören ADCADA bereits zu 100 Prozent; Investitionen erfolgen nicht in den Bau eines Gebäudes.
Der Fehler
Bei der Abwicklung der Immobilienanlagen (Hypozins) wurde ein formaler Fehler gemacht, der nun von der BaFin geahndet wurde. Es geht dabei um die amtlichen Eintragungen einer erstrangigen Briefgrundschuld im Grundbuch, was die BaFin grundsätzlich anerkennt.
Voraussetzung ist – jedenfalls nach Auffassung der BaFin – hierbei allerdings, dass die banküblichen Sicherheiten „Zug-um-Zug“ also sehr zeitnah nach Annahme der entsprechenden Beträge gewährt werden, was hier in den betroffenen Fällen im Zuge des „Handlings“ der entsprechenden Verträge nicht erfolgt ist.
Die entsprechenden Anleger haben aber gleichwohl sämtliche anstehenden Auszahlungen ordnungsgemäß erhalten, lediglich die nach Auffassung der BaFin nicht ordnungsgemäß erfolgte Sicherheitenbestellung wird von dort aus bemängelt.
Die Anlageform und der gesamte Vertrag an sich sind hingegen selbst nach Auffassung der BaFin als solches rechtlich zulässig und einwandfrei, nur die Form der Abwicklung/Sicherheitenbestellung als solche wird durch die BaFin bemängelt, zumal hier sowohl in zeitlicher Hinsicht, der Emittentin sowie dem Vertragstyp nach nur eine Auseinandersetzung mit der Bafin in Teilen stattfindet, ausdrücklich also etwa nicht das gesamte Tätigkeitsfeld der ADCADA Unternehmensgruppe berührt ist. Der Bescheid richtet sich also – mit den genannten Einschränkungen – nur an die adcada GmbH.
Die Reaktion
Selbstverständlich wurden durch die adcada GmbH gegen den Bescheid der BaFin bereits sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergriffen und umfassend begründet.
Die Entscheidung des Gerichts als neutrale Stelle bleibt daher zunächst abzuwarten.
Die BaFin selbst stellt klar, dass der Bescheid zwar erlassen wurde, durch die eingelegten Rechtsmittel aber eben gerade nicht bestandskräftig ist, zumal die BaFin aufgrund der umfangreichen Rechtsmittelbegründung die aufgegebene Frist zur Stellungnahme inzwischen sogar schon hat verlängern müssen, sich also mit einer inhaltlichen Auseinandersetzung und Erwiderung auf das vertiefte Vorbringen seitens ADCADA offensichtlich sehr schwer tut.
Die ADCADA Group hat aus dem in Rede stehenden Verstoss aber selbstverständlich ihre Lehren gezogen und achtet nun penibel genau darauf, dass die formellen Handhabungen strikt eingehalten werden.
«Die Abwicklungen rund um die Immobilienanlagen sind nicht ideal verlaufen», sagt ADCADA CEO Benjamin Kühn. «Für unsere Anleger und selbstverständlich auch für die BaFin soll es keine Phase der Unsicherheit mehr geben. Wir nehmen die Verpflichtungen gegenüber unseren Anlegern sehr ernst. Zug um Zug halten wir nun die erforderliche Reihenfolge der Abwicklungen ein, um unseren Anlegern jegliche Sicherheit zu gewährleisten.»
Mit dem Hypozins 2.0. wird nun eine neue Marschroute vorgegeben, welche die Durchsetzbarkeit der Transparenz gewährleistet.
Rechtsanwalt Thomas Arndt betont: „Die Hypozins-Verträge durch adcada.money gehören weiterhin zu den sichersten Anlageprodukten in diesem Bereich am deutschen Markt – sie sind insolvenzsicher und rechtlich einwandfrei und erfüllen als solche jegliche Anforderungen der BaFin. Aus den Fehlern der Vergangenheit bei der Abwicklung der Sicherheitenbestellung hat ADCADA gelernt. „