Die Finanzämter dürfen bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer für geschaltete Online-Werbung bei global tätigen Internetriesen erheben. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter Verweis auf eine entsprechende Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern aufmerksam.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: „Wir haben uns vehement für diese Klarstellung stark gemacht. Sie war angesichts der bereits eingetretenen Verunsicherung dringend notwendig. Es ist gut, dass auch das bayerische Finanzministerium klar erklärt hat, einheimische Unternehmen, die Online-Werbung schalten, nicht mit einem Steuerabzug zu belasten. Das haben viele Betriebe auf Grund einer fraglichen Neu-Interpretation des Einkommensteuergesetzes befürchten müssen. Unternehmen sind angesichts der zunehmenden Digitalisierung mehr denn je darauf angewiesen, ihre Produkte über das Internet anzubieten. Das bayerische Vorgehen hätte zu einer erheblichen Belastung vieler Unternehmen geführt, weil der Steuerabzug durch den deutschen Fiskus mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von den Plattformanbietern wie Google und anderen ausgeglichen worden wäre. Für etliche mittelständische Unternehmen hätten die ursprünglich vorgesehenen Steuernachzahlungen sogar existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Dafür gab und gibt es keine Rechtsgrundlage. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass dieses verunsichernde Steuerthema jetzt vom Tisch ist.“
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