Verkäufer müssen den Käufer bei dem Verkauf von Immobilien über anstehende Sanierungskosten aufklären – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschieden. Nur in Einzelfällen sei dies nicht möglich, sagte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats laut eines Berichtes auf der Online-Plattform des »Handelsblatt«. Dabei komme es unter anderem darauf an, welche Vereinbarungen es zur Nutzung des Datenraums gab und wie wichtig die Information ist, um die es geht. (Az. V ZR 77/22).
Im konkreten Fall hatte die Verkäuferin eines Immobilienkomplexes in Hannover die Informationen über anstehende Sanierungskosten in Höhe von 50 Millionen Euro kurz vor Vertragsabschluss in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung gestellt. Der Käufer sah sich getäuscht und klagte vor dem Oberlandesgericht Celle. Dieses sah die Pflicht beim Käufer, sich rechtzeitig zu informieren. Das BGH sah das anders und hat das Urteil im Wesentlichen aufgehoben.
MK