Die Bundesregierung plant schärfere Regeln für die Preisgestaltung an Tankstellen. Nach einem Gesetzentwurf sollen Mineralölkonzerne künftig begründen müssen, warum sie Benzin- und Dieselpreise erhöhen. Ziel der Maßnahme ist es, schneller gegen mögliche Preismanipulationen oder Marktmacht im Kraftstoffhandel vorgehen zu können.
Kern der Reform ist eine Änderung des Kartellrechts. Künftig soll sich die Beweislast teilweise umkehren: Nicht mehr das Bundeskartellamt müsste nachweisen, dass eine Preiserhöhung missbräuchlich ist, sondern die Unternehmen müssten darlegen, warum sie ihre Preise anheben. Dadurch sollen Ermittlungen der Wettbewerbsbehörden erleichtert werden.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine neue Regel für Tankstellen vor. Benzin- und Dieselpreise sollen nur noch einmal täglich – um 12 Uhr mittags – erhöht werden dürfen, während Preissenkungen weiterhin jederzeit möglich bleiben. Das Modell orientiert sich an einer bereits in Österreich geltenden Regelung.
Auslöser der Initiative sind stark gestiegene Kraftstoffpreise infolge der geopolitischen Spannungen im Nahen Osten. Nach Ausbruch des Iran-Konflikts sind die Preise an den Zapfsäulen deutlich gestiegen, während sinkende Ölpreise an den Märkten oft nur verzögert an die Verbraucher weitergegeben werden.
Die Bundesregierung will das Gesetz möglichst schnell auf den Weg bringen. Der Entwurf wurde bereits in die Ressortabstimmung gegeben und parallel dem Bundestag zugeleitet. Geplant ist zunächst eine befristete Regelung, deren Wirkung nach dem Sommer überprüft werden soll.
Ökonomen und Branchenexperten sehen die Maßnahmen allerdings teilweise kritisch. Einige warnen, dass Tankstellen die einmal tägliche Preiserhöhung nutzen könnten, um Preise stärker anzuheben und anschließend schrittweise zu senken. Ob die Regel tatsächlich zu niedrigeren Kraftstoffkosten führt, bleibt daher umstritten.
SK