Der Innenausschuss hat dem Landtag daraufhin nun empfohlen, einen entsprechenden CDU-Gesetzentwurf in der nächsten Woche anzunehmen und die Frist bis Ende 2026 zu verlängern. Angesichts des Mangels an Notfallsanitätern müsse man pragmatische Lösungen finden, um die bestmögliche Notfallversorgung für die Menschen in Niedersachsen zu erreichen, sagte CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner. Nimmt der Landtag den CDU-Antrag an, ist es nach Angaben der Fraktion in dieser Wahlperiode der erste Gesetzentwurf der Opposition, der im Parlament Erfolg hat.
Das Innenministerium erklärte als Aufsichtsbehörde der 50 kommunalen Träger des Rettungsdienstes, es habe bisher keine Hinweise seitens der Träger erhalten, wonach ohne die Verlängerung der Ausnahmeregelung Rettungswagen nicht eingesetzt werden könnten. Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass seit 2014 knapp 5.800 Urkunden für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter ausgestellt worden seien. Allerdings liege keine Zahl vor, wie viele dieser Absolventen auch in Niedersachsen arbeiten.