Müller-Kraenner bezog sich auf einen Brief der EU-Generaldirektion Wettbewerb an die Umwelthilfe. Darin heißt es, Erdgas gelte als Übergangsbrennstoff und könne als solcher gefördert werden, wenn seine Kompatibilität mit Klimazielen für 2030 und 2050 nachgewiesen werde – und wenn ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen würden, um sicherzustellen, dass die Förderung nicht zu einer Bindung an Erdgas führe. Die Rede ist außerdem von öffentlichen Konsultationen.
Die Bundesregierung hatte sich im Februar auf Eckpunkte einer Strategie zum Bau neuer Gaskraftwerke geeinigt. Sie sollen später mit Wasserstoff betrieben werden und zur Absicherung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne als »Backups« bereitstehen. Die Regierung will bei den wasserstofffähigen Gaskraftwerken Investitions- sowie Betriebskosten fördern. Aus Brüssel fehlt dazu noch eine beihilferechtliche Genehmigung.