Politik

Solarboom trifft auf neue Gebühren

Warum ausgerechnet in einer neuen Energiekrise die Regeln für private Photovoltaik strenger werden

9 Min.

20.08.2026

Deutschlands Gasspeicher sind mitten im August nur etwa zur Hälfte gefüllt. Bundesregierung und Bundesnetzagentur appellieren an Händler, mehr Gas für den Winter einzulagern. Fast zeitgleich konkretisiert die Netzagentur ihre Pläne, Haushalte mit eigener Solaranlage ab 2029 stärker an den Netzkosten zu beteiligen. Beide Vorgänge haben nicht unmittelbar miteinander zu tun. Zusammengenommen zeigen sie jedoch einen Zielkonflikt der deutschen Energiepolitik: Fossile Versorgungssicherheit bleibt teuer und krisenanfällig, während der weitere Ausbau erneuerbarer Energien zunehmend nach Kosten, Netzkapazität und Marktverträglichkeit begrenzt wird.

Aus einer Idee wird ein konkretes Preismodell

Schon im Frühjahr hatte die Bundesnetzagentur angekündigt, sogenannte Prosumer stärker an den Netzkosten beteiligen zu wollen. Gemeint sind Haushalte, die etwa mit einer Photovoltaikanlage eigenen Strom erzeugen, einen Teil davon selbst verbrauchen und zugleich weiterhin Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen.

Nun ist die geplante Größenordnung konkret.

Nach dem im August veröffentlichten Festlegungsentwurf soll für Prosumer ab 2029 zusätzlich zum regulären Grundpreis ein Aufschlag von mindestens 70 und höchstens 90 Prozent dieses Grundpreises erhoben werden. Die genaue Belastung hängt damit vom jeweiligen Netzgebiet ab. Die Netzagentur rechnet weiterhin mit zusätzlichen Kosten von weniger als 100 Euro pro Jahr. Kleine Steckersolargeräte bis zwei Kilowatt sollen ausgenommen bleiben.

Dabei handelt es sich nicht um eine Abgabe auf jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom.

Der Zuschlag wird unabhängig von der tatsächlich produzierten Strommenge über den Grundpreis erhoben. Er trifft den Haushalt also deshalb, weil hinter seinem Netzanschluss eine eigene Erzeugungsanlage betrieben wird.

Die Regelung ist auch noch nicht endgültig. Die Bundesnetzagentur befindet sich im Festlegungsverfahren zur neuen Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, kurz AgNes. Die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 abgeschlossen werden. Gelten soll das neue System ab 2029.

Müllers Argument: Das Netz muss auch nachts bereitstehen

Netzagentur-Präsident Klaus Müller verteidigt den Ansatz mit einer zunächst einfachen Rechnung.

Wer einen Teil seines Stroms selbst erzeugt, bezieht weniger Kilowattstunden aus dem öffentlichen Netz. Da ein erheblicher Teil der Netzentgelte bislang über den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis finanziert wird, zahlt dieser Haushalt entsprechend weniger.

Die Infrastruktur muss für ihn trotzdem vorhanden sein.

Wenn nachts keine Sonne scheint, im Winter die PV-Produktion niedrig ist oder ein Batteriespeicher leer ist, benötigt auch der Eigenversorger die volle Versorgung aus dem Netz. Müller spricht deshalb von einem »Gebot der Fairness«: Andernfalls müssten Haushalte ohne eigene Erzeugung einen immer größeren Teil der Netzkosten tragen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur geht es bei den Stromnetzentgelten um rund 37 Milliarden Euro jährlich. Für einen durchschnittlichen Haushalt machen sie ungefähr 30 Prozent der Stromkosten aus. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Verteil- und Übertragungsnetze durch neue Erzeugungsanlagen, Wärmepumpen, Elektroautos und Speicher.

Dass sich die Finanzierung des Netzes verändern muss, wenn immer mehr Verbraucher einen Teil ihres Stroms selbst produzieren, ist deshalb kaum umstritten.

Umstritten ist, ob ein pauschaler Aufschlag auf den Grundpreis dafür das richtige Instrument ist.

Wer wenig Strom aus dem Netz nimmt, wird gerade deshalb belastet

Denn der geplante Mechanismus besitzt eine eigentümliche Wirkung. Ein Haushalt investiert in eine Solaranlage und vielleicht zusätzlich in einen Batteriespeicher. Er versucht, möglichst viel des eigenen Stroms direkt zu verbrauchen und damit seinen Netzbezug zu reduzieren. Genau dieser Erfolg senkt bislang seine Netzentgelte.

Künftig soll ein höherer fixer Grundpreis einen Teil dieser Ersparnis wieder zurückholen.

Die Bundesnetzagentur betrachtet das als gerechtere Kostenverteilung. Kritiker sehen dagegen ein falsches Preissignal. Selbst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hatte in seiner Stellungnahme einen pauschal höheren Grundpreis für Prosumer als nicht ausreichend kostenreflexiv kritisiert. Entscheidend für Netzkosten sei nicht allein die Existenz einer PV-Anlage, sondern wie stark und wann ein Anschluss das Netz tatsächlich beanspruche.

Auch andere Stellungnahmen schlagen deshalb leistungs- oder zeitabhängige Modelle vor.

Der Unterschied ist erheblich: Ein Prosumer, der mit Speicher, Wärmepumpe und intelligenter Steuerung seinen Netzbezug in belasteten Stunden reduziert, kann dem Stromsystem sogar Flexibilität liefern. Ein fixer Aufschlag unterscheidet jedoch kaum danach, ob jemand das Netz belastet oder entlastet.

Die neue Gebühr kommt nicht allein

Gerade deshalb erhält die Diskussion eine größere energiepolitische Dimension.

Der höhere Prosumer-Grundpreis ist nur eine von mehreren Veränderungen, die auf Betreiber erneuerbarer Anlagen zukommen.

Ende Juli hat die Bundesregierung ihre EEG-Novelle und ein neues Netzanschlusspaket beschlossen. Neue Anlagen sollen schrittweise vollständig in die Direktvermarktung wechseln. Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll auslaufen. Für kleine PV-Anlagen unter 25 Kilowatt ist keine dauerhafte Förderung mehr vorgesehen. Bestandsanlagen behalten dagegen ihre zugesagten Vergütungen.

Auch beim Netzanschluss soll stärker gesteuert werden.

In Regionen, in denen die Netze zusätzliche Wind- oder Solarleistung absehbar nicht aufnehmen können, sollen Investoren stärkere wirtschaftliche Signale erhalten, Anlagen an anderen Standorten zu errichten. In sogenannten Hot-Spot-Regionen können künftig Entschädigungen für Abregelungen entfallen. Zudem können Netzanschlusskapazitäten stärker priorisiert werden.

Die Bundesregierung bezeichnet das ausdrücklich nicht als Bremsung der Energiewende. Das Ziel von 80 Prozent erneuerbarer Stromerzeugung bis 2030 bleibt bestehen. Das Wirtschaftsministerium argumentiert vielmehr, der bisherige Ausbau habe Erzeugung, Speicher und Netze nicht ausreichend zusammengedacht. Allein das Engpassmanagement verursache inzwischen Kosten von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr. Künftig solle deshalb nicht möglichst viel erneuerbare Leistung an beliebiger Stelle entstehen, sondern dort, wo das Gesamtsystem sie effizient nutzen kann.

Das ist ökonomisch nachvollziehbar. Es verändert aber die Investitionsbedingungen.

Aus Förderung wird zunehmend Eigenverantwortung

Damit vollzieht sich gerade ein bemerkenswerter Paradigmenwechsel. Über Jahre bestand ein politisches Ziel darin, möglichst viele private Haushalte für eine eigene Solaranlage zu gewinnen. Förderung, Einspeisevergütung und vergleichsweise einfache Abnahmegarantien sollten Investitionsrisiken senken.

Nun dreht sich die Perspektive.

Photovoltaik ist keine Nischentechnologie mehr. Die Bundesregierung betrachtet sie zunehmend wie einen normalen Bestandteil des Strommarktes, der sich an Preisen, Netzkapazitäten und Systemkosten orientieren soll.

Das Wirtschaftsministerium formuliert es selbst deutlich: Das bisherige »produce and forget«-Modell für kleinere Anlagen sei nicht mehr zeitgemäß. Für Besitzer einer neuen Anlage bedeutet das künftig mehr Eigenverantwortung – aber auch mehr wirtschaftliches Risiko.

Der eingespeiste Strom soll stärker nach seinem tatsächlichen Marktwert vergütet werden. Netzkapazität bekommt einen Preis. Gleichzeitig wird der Eigenversorger über einen höheren Grundpreis wieder stärker an der Infrastrukturfinanzierung beteiligt.

Jede einzelne Maßnahme lässt sich begründen. In ihrer Summe können sie dennoch die Rendite einer neuen Anlage verschlechtern.

Dabei müsste der Ausbau eigentlich schneller werden

Das fällt in eine Phase, in der Deutschland beim Solarausbau zunächst eine Erfolgsmeldung vorweisen kann. 2026 wurde die gesetzlich vorgesehene installierte PV-Leistung von rund 128 Gigawatt bereits vor Jahresende erreicht. Schon im ersten Halbjahr waren etwa acht Gigawatt erneuerbare Leistung hinzugekommen. Bis 2030 sollen allerdings 215 Gigawatt Photovoltaik installiert sein.

Der Bundesverband Solarwirtschaft rechnet deshalb mit einem notwendigen jährlichen Zubau von mindestens rund 20 Gigawatt. Das derzeitige Tempo reicht nach seiner Einschätzung für die kommenden Ausbauetappen noch nicht aus. Bereits 2025 hatte sich insbesondere das Geschäft mit neuen Anlagen auf Eigenheimen abgeschwächt. Von einem grundsätzlich gestoppten Solarboom kann also keine Rede sein.

Aber ebenso wenig kann Deutschland es sich leisten, dass die Investitionsbereitschaft deutlich zurückgeht, wenn gleichzeitig der Strombedarf durch Wärmepumpen, Elektroautos, Industrie und Rechenzentren steigt.

Und gleichzeitig wird Gas wieder zum Sicherheitsproblem

Am 20. August sind die deutschen Speicher nur ungefähr zur Hälfte gefüllt. Für die meisten Speicher gilt zum 1. November eine gesetzliche Mindestvorgabe von 80 Prozent; einige große Anlagen müssen lediglich 45 Prozent erreichen. Über alle deutschen Speicher entspricht das einem Zielwert von ungefähr 70 Prozent.

Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur appellieren deshalb inzwischen an Händler, stärker einzuspeichern.

Hohe internationale Gaspreise erschweren genau das. Der europäische TTF-Preis lag zuletzt bei rund 64,60 Euro je Megawattstunde und damit auf dem höchsten Niveau seit März. Geopolitische Spannungen und die eingeschränkte Passage durch die Straße von Hormus erhöhen erneut die Unsicherheit auf dem LNG-Markt.

Gas ist heute zwar deutlich breiter beschaffbar als vor der Energiekrise 2022. Deutschland verfügt über LNG-Terminals und bezieht große Mengen über Norwegen sowie über seine westlichen Nachbarn.

Aber die Grundabhängigkeit bleibt. Gas muss importiert, bezahlt und in ausreichender Menge für Krisenzeiten vorgehalten werden.

Der eigentliche Zielkonflikt

Die neue Prosumer-Regel ist deshalb nicht deshalb problematisch, weil Solarbesitzer grundsätzlich von Netzkosten befreit werden müssten.

Das Gegenteil lässt sich gut begründen: Wer eine Infrastruktur benötigt, sollte sich angemessen an ihrer Finanzierung beteiligen.

Die schwierigere Frage lautet, welches Verhalten das Energiesystem belohnen will.

Deutschland benötigt mehr Strom, mehr Netze, mehr Speicher und zugleich steuerbare Leistung für Zeiten ohne ausreichend Wind und Sonne. Dafür werden auch neue Gaskraftwerke eingeplant. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von importiertem Erdgas sinken.

Private Photovoltaik kann dieses Problem allein nicht lösen. Im Winter oder nachts ersetzt auch das Solardach kein gesichertes Stromsystem.

Doch jede Kilowattstunde, die im Inland erneuerbar produziert und möglichst direkt genutzt oder gespeichert wird, muss nicht zu diesem Zeitpunkt anderswo erzeugt werden.

Die Kunst bestünde deshalb darin, Eigenversorgung nicht pauschal zu privilegieren – aber ebenso wenig pauschal zu verteuern. Ein Netzentgelt, das tatsächliche Netzbelastung belohnt oder bestraft, könnte dieses Ziel präziser erreichen als ein fixer Aufschlag allein für die Eigenschaft, eine Solaranlage zu besitzen.

Denn während Deutschland gerade wieder darüber diskutiert, wie viel Gas für den nächsten Winter fehlt, sollte ausgerechnet die Verringerung fossiler Abhängigkeit nicht an falschen Preissignalen scheitern.

Stefanie S. Klief

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