Sie macht hierbei zum ersten Mal Gebrauch von ihren neuen Befugnissen gemäß den „Sixpack“-Rechtsvorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung, nach denen sie mutmaßlichen Manipulationen von Schulden- und Defizitdaten nachgehen kann. Die Kommission stellt dadurch nicht die Korrektheit der Statistiken der spanischen Zentralregierung in Frage.
Der für Statistik zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta betonte, dass die Kommission keine Kompromisse bei der Qualität und Glaubwürdigkeit der statistischen Daten auf EU-Ebene akzeptiert. „Wir brauchen korrekte Daten, um korrekte Entscheidungen zu treffen, und benötigen zuverlässige Statistiken als Faktengrundlage für politische Entscheidungen. Die Kommission wird durch Einsatz aller ihr zu Gebote stehenden Instrumente sicherstellen, dass die Statistiken der Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Situation richtig wiedergeben und in Einklang mit dem EU-Recht erfasst und übermittelt werden“, sagte Šemeta.
Bestätigt sich der Verdacht, kann die Kommission geeignete Sanktionen verhängen. Die Einleitung einer Untersuchung sagt jedoch noch nichts über deren Ergebnis aus.
Geprüft wird, ob durch vorsätzliche Falschmeldungen oder schwerwiegende Fahrlässigkeit eine unrichtige Berichterstattung über die Ausgaben in der Region dazu führte, dass die nationalen Schulden- und Defizitdaten Spaniens während mehrerer Jahre falsch dargestellt wurden. Im Mai 2012 wurde Eurostat durch das nationale Statistikamt Spaniens unterrichtet, dass das gesamtstaatliche Defizit des Landes für 2011 gegenüber dem im Rahmen des Defizitverfahrens einige Wochen zuvor ursprünglich übermittelten Wert um 0,4 Prozent des BIP nach oben korrigiert werden müsse. Als Grund dafür wurde die Entdeckung nicht registrierter Ausgaben der autonomen Gemeinschaften Valencia und Madrid genannt.
Eurostat führte unverzüglich technische Untersuchungen in Spanien durch, um das Problem genauer zu analysieren. Dabei stellte Eurostat fest, dass der Fall Madrids als außerordentliche Anpassung betrachtet werden konnte. Der Fall Valencias gab jedoch Anlass zu Bedenken. Offenbar hatte der Generalkontrolleur des Finanzministeriums von Valencia (IGGV) dem nationalen Statistikamt über viele Jahre hinweg systematisch unrichtige Angaben zugeleitet.
EU Kommission 11.07.2014, Bild flogeljiri depositphotos