Politik

Tariftreuegesetz kommt: Bund koppelt Staatsaufträge an Tariflohn

Schwarz-Rot beendet monatelange Blockade bei öffentlicher Auftragsvergabe

Der Bund will öffentliche Aufträge künftig an Tariflöhne koppeln. Nach monatelangem Streit haben sich Union und SPD auf das Tariftreuegesetz geeinigt. Unternehmen ohne Tarifbindung könnten bei Ausschreibungen künftig schlechtere Chancen haben.

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25.02.2026

Union und SPD haben ihren Streit über das Bundestariftreuegesetz beigelegt und den Weg für eine parlamentarische Entscheidung frei gemacht. Das Gesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Damit soll die Tarifbindung in Deutschland gestärkt werden, die seit Jahren rückläufig ist.

Nach der Einigung soll das Gesetz bereits in dieser Woche im Bundestag beraten und beschlossen werden. Auch eine Zustimmung des Bundesrates ist zeitnah geplant. Zuvor hatten monatelange Differenzen innerhalb der Koalition den Fortschritt blockiert.

Die Tarifpflicht soll grundsätzlich für Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes gelten. Unternehmen müssen demnach nachweisen, dass sie Tariflöhne zahlen oder entsprechende tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten. Hintergrund ist, dass nicht tarifgebundene Firmen bislang häufig niedrigere Personalkosten haben und dadurch Wettbewerbsvorteile bei öffentlichen Ausschreibungen erzielen konnten.

Allerdings enthält der Kompromiss mehrere Ausnahmen. Lieferleistungen und Warenbestellungen sind von der Regelung ausgenommen, ebenso bestimmte sicherheits- und verteidigungsspezifische Aufträge. Zudem gilt das Gesetz nur oberhalb bestimmter Auftragswerte. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag einen Schwellenwert von 50.000 Euro festgelegt, unterhalb dessen die Tarifpflicht nicht greift.

Auch Start-ups und einzelne Branchen sollen teilweise ausgenommen werden. Dadurch fällt ein erheblicher Teil der Bundesaufträge nicht unter das Gesetz. Der Bund vergibt jährlich Aufträge im Umfang von rund 40 Milliarden Euro, von denen nach aktuellen Schätzungen deutlich mehr als ein Drittel nicht von der Tarifbindung erfasst wird.

Ziel der Regelung ist es, Tariflöhne wieder stärker zur Norm zu machen. Der Anteil tarifgebundener Betriebe liegt inzwischen deutlich unter früheren Werten, weniger als die Hälfte der Beschäftigten arbeitet unter einem Tarifvertrag. Mit der Verknüpfung von öffentlichen Geldern und Tarifstandards soll dieser Trend umgekehrt werden.

SK

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