Politik

Wenn Urheberrecht Geschichte unsichtbar macht

Der Bundestag sperrt elf Jahre seines Webarchivs, weil sich problematische Bilder und PDFs technisch nicht vom Rest trennen lassen

6 Min.

27.08.2026

Demonstration der Partei "Die Piraten" am 13.04.2019 gegen die Urheberrechtsreform der EU

Es besitzt eine gewisse Ironie: Der Deutsche Bundestag beschließt Urheberrechtsgesetze – und hat nun selbst ein Urheberrechtsproblem. Seit dem 17. April 2026 ist sein Webarchiv mit den Internetseiten aus den Jahren 2005 bis 2016 nicht mehr öffentlich erreichbar. Nicht weil parlamentarische Dokumente geheim geworden wären oder Daten verloren gingen. Der Grund sind vor allem Abbildungen, bei denen die langfristigen Nutzungsrechte offenbar nicht ausreichend gesichert sind. Weil sich diese Dateien technisch nicht ohne Weiteres aus Millionen archivierter Webseiten und Dokumente herauslösen lassen, hat der Bundestag zunächst den gesamten betroffenen Archivbereich gesperrt.

Elf Jahre Internetgeschichte verschwinden aus der direkten Recherche

Wer heute das frühere Webarchiv des Bundestages aufruft, landet auf einem knappen Hinweis. Die Internetseiten der Jahre 2005 bis 2016 seien »aus urheberrechtlichen Gründen nicht mehr online«. Wer Dokumente aus dieser Zeit suche, solle sich an das Parlamentsarchiv wenden.

Das klingt zunächst weniger dramatisch, als es ist. Denn das Webarchiv war nicht einfach eine Sammlung alter PDF-Dateien. Es konservierte frühere Versionen des gesamten Internetauftritts in sogenannten Snapshots. Nutzer konnten durch damalige Seitenstrukturen navigieren, nach Themen suchen und beispielsweise alte Ausschussseiten, Abgeordnetenbiografien oder die Darstellung politischer Vorgänge in ihrem damaligen Kontext nachvollziehen. Der Bundestag selbst beschreibt diese archivierten Momentaufnahmen als zitierfähig und mit eigener Suchfunktion ausgestattet.

Ein erheblicher Teil der eigentlichen parlamentarischen Arbeit bleibt weiterhin verfügbar. Bundestagsdrucksachen, Plenarprotokolle und viele Informationen aus vergangenen Wahlperioden sind über andere Datenbanken und Archivbereiche auffindbar. Auch einzelne Inhalte aus dem gesperrten Bereich wurden inzwischen an anderer Stelle wieder online gestellt.

Verschwunden ist also nicht die Geschichte selbst. Verloren gegangen ist vorerst etwas anderes: der unmittelbare öffentliche Zugang zu ihrer damaligen digitalen Darstellung.

Das Problem steckt nicht in den Bundestagsdrucksachen

Ausgerechnet die zentralen parlamentarischen Dokumente sind urheberrechtlich weitgehend unproblematisch. § 5 des Urheberrechtsgesetzes nimmt Gesetze, Verordnungen, amtliche Bekanntmachungen und bestimmte weitere amtliche Werke vom Urheberrechtsschutz aus. Auch der Bundestag weist ausdrücklich darauf hin, dass Drucksachen und Plenarprotokolle als amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz genießen - Änderungsverbot und Quellenangabe bleiben davon unberührt.

Nach Auskunft der Bundestagsverwaltung gegenüber Heise liegen die Schwierigkeiten vielmehr vor allem bei Bildern und bestimmten PDF-Dateien. Webseiten-Texte des Bundestages seien nicht das Problem. Bei eingebundenem Bildmaterial könne dagegen die Frage entstehen, ob die damals eingeräumten Nutzungsrechte auch eine dauerhafte öffentliche Bereitstellung innerhalb eines Webarchivs abdecken.

Dass Bildrechte komplizierter sind, zeigt bereits die heutige Website. Für Aufnahmen aus der Bilddatenbank gelten unterschiedliche Nutzungsbedingungen. Selbst wenn der Bundestag ein Bild zur Verfügung stellt, können beispielsweise Urheberrechte an abgebildeten Kunstwerken, Marken- oder Persönlichkeitsrechte zusätzlich zu beachten sein.

Das Problem ist damit weniger kurios, als es auf den ersten Blick erscheint. Ein Foto kann vor 15 Jahren völlig rechtmäßig für eine aktuelle Bundestagsseite lizenziert worden sein, ohne dass damit automatisch jedes denkbare Nutzungsrecht für eine jahrzehntelange öffentliche Archivierung verbunden war.

Die Technik macht aus einzelnen Rechtsfragen ein Millionenproblem

Eigentlich könnte man nun die betreffenden Bilder entfernen und den Rest wieder freischalten. Doch hier trifft das Urheberrecht auf die technische Architektur eines alten Websystems.

Die archivierten Internetseiten bestehen aus miteinander verbundenen Snapshots, Bildern, Dokumenten und PDF-Dateien. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung lassen sich die möglicherweise betroffenen Inhalte nicht mit vertretbarem Aufwand automatisiert vom unproblematischen Material trennen. Stattdessen müssten »viele Millionen einzelne Dateien« händisch überprüft werden.

Damit wird aus einer möglicherweise überschaubaren Zahl ungeklärter Rechte ein Problem für ein komplettes Archiv.

Die Verwaltung entschied sich deshalb für die rechtlich sicherste und technisch zunächst einfachste Lösung: Der öffentliche Zugriff auf den gesamten Bereich wurde gesperrt. Die Maßnahme soll ausdrücklich nur eine Übergangslösung sein. Welche Möglichkeit es gibt, das Webarchiv wieder allgemein zugänglich zu machen, werde noch geprüft. Einen Termin dafür gibt es bislang nicht.

Gespeichert ist nicht dasselbe wie zugänglich

Gelöscht wurden die Bestände nicht. Das Parlamentsarchiv verwahrt nach eigenen Angaben sämtliche Unterlagen von bleibendem historischem oder rechtlichem Wert und steht grundsätzlich jeder Person offen. Wer etwas aus dem gesperrten Webarchiv benötigt, kann sich an das Archiv wenden.

Doch zwischen einem frei durchsuchbaren Onlinearchiv und einer Archivanfrage besteht ein relevanter Unterschied.

Wer schon weiß, welches Dokument er benötigt, kann es sich beschaffen. Historische Recherche funktioniert aber häufig anders: Man sucht nicht nur nach etwas Bekanntem, sondern entdeckt Zusammenhänge, frühere Formulierungen, längst verschwundene Themenseiten oder Personen erst beim Durchsuchen eines Bestands. Genau diese niedrigschwellige Recherche ermöglichte das Webarchiv.

Das ist besonders bei einem Parlament keine Nebensache. Politische Entscheidungen leben von ihrer Entstehungsgeschichte. Was Parteien, Ausschüsse und Abgeordnete zu einem bestimmten Zeitpunkt veröffentlicht haben, gehört zur demokratischen Dokumentation – selbst wenn die eigentliche Bundestagsdrucksache an anderer Stelle erhalten bleibt.

Dass inzwischen eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt wurde, die unter anderem klären soll, ob der Wissenschaftliche Dienst die urheberrechtlichen Gründe für die Abschaltung geprüft hat, zeigt, dass der Vorgang auch juristisch Fragen aufwirft. Eine Antwort des Bundestages steht derzeit noch aus.

Ein Digitalarchiv braucht mehr als Speicherplatz

Der Fall verweist damit auf ein Problem, das weit über den Bundestag hinausgeht.

Bei Papier war Archivierung vor allem eine Frage der Auswahl, Lagerung und Erhaltung. Digitale Dokumentation besitzt zusätzliche Ebenen: Dateiformate müssen langfristig lesbar bleiben, technische Abhängigkeiten dürfen nicht verloren gehen – und für sämtliche eingebetteten Inhalte müssen die nötigen Rechte auch Jahre später noch bestehen.

Wer digitale Inhalte nur für die aktuelle Veröffentlichung produziert, kann deshalb Jahrzehnte später feststellen, dass er sie zwar gespeichert hat, aber nicht mehr ohne Weiteres öffentlich zeigen darf.

Gerade staatliche Institutionen müssten daraus eine Konsequenz ziehen: Bei der Beschaffung von Bildern und anderen Fremdinhalten gehört die spätere öffentliche Archivierung von Anfang an in die Rechteklärung. Sonst wird das digitale Gedächtnis von heute zum Rechteproblem von morgen.

Vielleicht steckt darin die eigentliche Pointe dieser Geschichte.

Der Deutsche Bundestag hat sein Archiv nicht verloren. Seine Server können die Dateien weiterhin speichern, und das Parlamentsarchiv kann sie bereitstellen.

Was derzeit fehlt, ist ausgerechnet etwas, das Digitalisierung eigentlich einfacher machen sollte: der unmittelbare Zugang.

Dass ein Stück parlamentarischer Internetgeschichte nun offline bleibt, weil Millionen gespeicherte Dateien nicht zuverlässig nach ihrer urheberrechtlichen Vergangenheit sortiert werden können, ist deshalb nicht nur ulkig.

Es zeigt ziemlich anschaulich, dass eine Gesellschaft ihr digitales Gedächtnis nicht schon dadurch bewahrt, dass sie auf »Speichern« klickt.

Stefanie S. Klief

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