Sachwerte

Jetzt greift der Staat zu: Eigentum im Visier

Neues Baugesetz soll Kommunen mehr Macht gegen Problemimmobilien geben

Der Staat will mehr bauen – und notfalls durchgreifen. Neue Pläne könnten Enteignungen erleichtern und Eigentümer stärker unter Druck setzen. Der Wohnungsmarkt wird damit zur politischen Kernfrage.

2 Min.

23.03.2026

Das Bundesbauministerium plant eine umfassende Reform des Baugesetzbuches, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen und gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Ziel ist es, Kommunen mehr rechtliche Möglichkeiten zu geben, um auf brachliegende oder bewusst vernachlässigte Gebäude zu reagieren und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.

Im Zentrum der geplanten Änderungen steht eine Ausweitung kommunaler Eingriffsrechte. Städte und Gemeinden sollen künftig leichter sogenannte Instandsetzungsgebote verhängen können, um Eigentümer zur Sanierung ihrer Immobilien zu verpflichten. Kommt es zu keiner Kooperation, soll im Extremfall auch eine Enteignung möglich sein. Dieses Instrument bezeichnet die Bundesregierung selbst als »scharfes Schwert« gegen Verwahrlosung und städtebauliche Missstände.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, den Wohnungsbau stärker als »überragendes öffentliches Interesse« zu definieren. Damit könnten Bauprojekte künftig bei Flächenkonflikten Vorrang erhalten. Gleichzeitig sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden, unter anderem durch vereinfachte Umweltprüfungen und digitalisierte Beteiligungsverfahren.

Die Reform knüpft an bestehende Maßnahmen wie den sogenannten »Bau-Turbo« an, der bereits darauf abzielt, Planungsprozesse zu verkürzen und schneller neuen Wohnraum zu schaffen. Hintergrund ist ein anhaltender Mangel an bezahlbaren Wohnungen in vielen Regionen Deutschlands, der durch langwierige Genehmigungsverfahren zusätzlich verschärft wird.

Ein weiterer Baustein der Reform betrifft das kommunale Vorkaufsrecht. Städte sollen wieder stärker in die Lage versetzt werden, Immobilienkäufe zu beeinflussen, etwa wenn Gebäude in die Hände von extremistischen Gruppen oder kriminellen Strukturen gelangen könnten. Auch in Milieuschutzgebieten soll das Vorkaufsrecht ausgeweitet werden.

Die geplanten Maßnahmen sind politisch jedoch nicht unumstritten. Während sie auf eine stärkere Handlungsfähigkeit der Kommunen abzielen, werfen sie zugleich grundsätzliche Fragen zum Eigentumsschutz auf. Die Balance zwischen öffentlichem Interesse am Wohnungsbau und den Rechten von Eigentümern dürfte daher ein zentraler Punkt in den weiteren politischen Beratungen sein.

Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend vom Bundestag beschlossen werden muss. Die Diskussion darüber, wie weit staatliche Eingriffe im Wohnungsmarkt gehen dürfen, dürfte damit weiter an Dynamik gewinnen.

SK

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