Aus Verbraucherschutzsicht könne er nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen, sagte er. Die Bafin erläuterte weiterhin, sie sehe Schwierigkeiten vor allem in den Kosten für das anfallende Nutzungsentgelt, die sie als zum Teil unkalkulierbar einstufte. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte zudem Katharina Lawrence, eine Juristin der Verbraucherzentrale Hessen, die Modelle seien selbst für Juristen schwer zu durchschauen. Mittlerweile haben auch manche Anbieter solcher Teilverkauf-Lösungen Stellung bezogen. So verwies die »Deutsche Teilkauf« in einem Statement auf die Beratung ihrer Kunden, die laut ihr »Transparenz und Aufklärung« beinhalte.
AS