Das berichtet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Eine Revision am Bundesgerichtshof habe das Gericht nicht zugelassen. Die Bestellung sei nach Auffassung der Richter nicht transparent, da klare Informationen zu Inhalt, Preis und zahlungspflichtiger Bestellung nicht angegeben sind. Amazon verstößt deshalb gegen die Gesetze des Onlinehandels. Der Konzern werde „daher die Geräte rechtskonform ausgestalten müssen, sobald das Urteil rechtskräftig ist“, schreibt die Verbraucherzentrale. Die schriftliche Begründung des Urteils liege noch nicht vor.
„Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber“, betont Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski in der Mitteilung: „Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir – wie in diesem Fall – mit allen Mitteln dagegen vor.“
Amazon will nach Angaben von Spiegel-Online Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Das Internetportal zitiert einen Amazon-Sprecher so: „Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht.“ Amazon sei überzeugt, dass der Dash Button und seine App gesetzeskonform sind.
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