Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte die Lockerung nun verlängern. Unternehmen in Branchen, in denen das Wirtschaftsgeschehen wieder anziehe, oder die sich durch staatliche Hilfsangebote sanieren wollen, soll dies weiter ermöglicht werden. Lambrecht will daher den Vorschlag einbringen, die Pflicht für Insolvenzen für diese Unternehmen bis Ende März 2021 auszusetzen. Die Lockerung soll aber ausdrücklich nur für Unternehmen gelten, die überschuldet seien und nicht für jene, die zahlungsunfähig seien.
Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei ließ verlauten, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Vorschlag zustimmen würden, jedoch mit Einschränkungen. Eine Verlängerung bis Ende März scheint zu lange, da er selber eine Verlängerung bis Ende des Jahres für angemessen halte.