Mitte Juli wurde die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt – nun drohen betroffenen Unternehmen Bußgelder. Das Abkommen „Privacy Shield“ soll regeln, inwieweit Unternehmen personenbezogene Daten aus EU-Ländern an die USA übermitteln dürfen. Auch wenn es um Unternehmen aus Europa geht, werden die Daten oft in den USA gespeichert, da Unternehmen auf Cloud-Dienste wie Amazon AWS, Microsoft Azure oder Google Cloud zurückgreifen.
Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink äußerte gegenüber dem
Handelsblatt, dass jedes deutsche Unternehmen überprüft werden und mit einem Bußgeld belegt werden müssen, sollten sie die Infrastruktur von US-Anbietern nutzen, sollte keine Lösung für das entstandene Problem geschaffen werden.
Von vielen Seiten wird das Urteil des EuGH kritisiert. Deutsche Unternehmen können nicht in kürzester Zeit die gesamten Prozesse umstellen um mögliche Bußgelder zu verhindern. Auch der Mangel an Alternativen zu den großen Cloud-Diensten stellt die Wirtschaft vor eine Herausforderung und sorgt gleichzeitig mit den möglichen drohenden Strafen für Verunsicherung.
Der EuGH hatte das Abkommen gekippt, da die personenbezogenen Daten der EU-Bürger nicht wirksam vor dem Zugriff der US-Sicherheitsbehörden geschützt werden könnten.