Die Versäumnisse liegen in der Vergangenheit, die Rechnung in der Gegenwart: Bundeskanzler Friedrich Merz beim Deutschen Arbeitgebertag, wo er höhere Rentenbeiträge in Aussicht stellte.
Deutschland ist beim Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge nach Einschätzung von Bundeskanzler Friedrich Merz rund 30 Jahre zu spät. Auf dem Deutschen Arbeitgebertag kündigte er an, dass die geplante Rentenreform zunächst höhere Beiträge erfordern werde. Die langfristig versprochene Entlastung dürfte damit ausgerechnet in einer Phase beginnen, in der die gesetzliche Rentenversicherung ohnehin steigende Kosten erwartet.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf dem Deutschen Arbeitgebertag in Berlin für eine grundlegende Neuordnung des Rentensystems geworben. Die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente soll langfristig höhere Altersbezüge ermöglichen und den Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge begrenzen. Bis ausreichend Kapital aufgebaut ist, müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings zunächst mehr einzahlen.
Der CDU-Vorsitzende sprach erneut von einem rentenpolitischen Versäumnis, das mindestens drei Jahrzehnte zurückreiche. Bereits im Juli hatte er darauf verwiesen, dass andere europäische Länder wesentlich früher damit begonnen hätten, Kapitalmärkte systematisch für ihre Altersversorgung zu nutzen.
Die Bundesregierung will diesen Rückstand nun aufholen. Dabei entsteht eine finanzielle Herausforderung, die sich auch durch eine umfassende Reform nicht kurzfristig beseitigen lässt: Die laufenden Renten müssen weiterhin finanziert werden, während gleichzeitig zusätzliches Vermögen für künftige Rentnergenerationen aufgebaut werden soll.
Zwei Prozent zusätzlich – und die bisherigen Beiträge steigen ebenfalls
Die im Juni 2026 vorgestellten Empfehlungen der Alterssicherungskommission sehen eine verpflichtende Kapitalrente nach schwedischem Vorbild vor. Zusätzlich zum bisherigen Rentenversicherungsbeitrag sollen zwei Prozent des Bruttoeinkommens auf individuelle Kapitalkonten fließen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden die Beiträge jeweils zur Hälfte tragen.
Um einen abrupten Anstieg der Lohnnebenkosten zu vermeiden, schlägt die Kommission eine schrittweise Einführung in jährlichen Stufen von 0,5 Prozentpunkten vor. Einen verbindlichen gesetzlichen Starttermin gibt es bislang nicht.
Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro würde der vollständig eingeführte Kapitalbeitrag zusätzliche 60 Euro im Monat ausmachen. Davon entfielen jeweils 30 Euro auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Parallel dazu erwartet die Deutsche Rentenversicherung bereits unabhängig von diesem Reformvorhaben steigende Beiträge für das bestehende Umlagesystem. Nach ihrer Finanzprojektion vom Juni dürfte der allgemeine Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 Prozent im Jahr 2028 auf 19,9 Prozent steigen.
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro entspräche allein dieser Anstieg zusätzlichen 39 Euro monatlich, ebenfalls hälftig getragen von Beschäftigten und Arbeitgebern.
Würden die prognostizierte Erhöhung des bisherigen Beitragssatzes und der volle zusätzliche Kapitalbeitrag zeitlich zusammenfallen, ergäbe sich rechnerisch eine monatliche Mehrbelastung von 99 Euro gegenüber heute – 49,50 Euro für jede Seite. Das ist eine Modellrechnung, keine bereits beschlossene Beitragshöhe. Sowohl der Zeitplan der Kapitalrente als auch die künftige Entwicklung des Umlagebeitrags können sich noch ändern.
Für die Unternehmen sind diese Zahlen dennoch relevant. Zusätzliche Arbeitgeberbeiträge erhöhen die Arbeitskosten, während Beschäftigte höhere Abzüge vom Bruttoeinkommen hinnehmen müssen. Eine Reform, die langfristig stabilere Sozialbeiträge ermöglichen soll, würde die Beitragszahler während ihrer Einführung zunächst zusätzlich belasten.
Warum sich die Kosten nicht einfach verlagern lassen
Das deutsche Rentensystem beruht überwiegend auf dem Umlageverfahren. Die laufenden Beiträge werden weitgehend verwendet, um die Renten der heutigen Ruheständler zu finanzieren. Ergänzend fließen erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt in die Rentenversicherung.
Die geplante Kapitalrente funktioniert anders. Die zusätzlichen Beiträge sollen zentral verwaltet, am Kapitalmarkt investiert und den einzelnen Versicherten über individuelle Konten zugeordnet werden. Die späteren Rentenleistungen sollen dadurch nicht ausschließlich von den dann verfügbaren Beitragseinnahmen abhängen.
Der Aufbau eines solchen Systems benötigt allerdings Zeit. Wer über mehrere Jahrzehnte Beiträge anlegt, kann von langfristigen Kapitalerträgen profitieren. Für Menschen, die bereits kurz vor dem Ruhestand stehen, bleiben diese Möglichkeiten naturgemäß begrenzt.
Die Alterssicherungskommission schlägt deshalb eine Übergangsregelung vor. Solange die Kapitalrente noch keine ausreichend hohen Leistungen ermöglicht, soll ein steuerfinanzierter Ausgleich verhindern, dass das Gesamtrentenniveau beim Rentenzugang unter die vorgesehene Schwelle fällt.
Die damit verbundenen Kosten würden aus dem Bundeshaushalt getragen. Eine unmittelbare zusätzliche Belastung des Rentenbeitragssatzes soll dadurch vermieden werden. Gesamtstaatlich entstehen jedoch weiterhin Ausgaben, die finanziert werden müssen.
Auch die langfristigen Erträge lassen sich nicht garantieren. Kapitalmarktanlagen eröffnen Renditechancen, unterliegen aber Kursschwankungen und wirtschaftlichen Risiken. Ob die Reform tatsächlich zu einem dauerhaft günstigeren Verhältnis zwischen Beiträgen und Rentenleistungen führt, hängt von den erzielten Erträgen und der weiteren Entwicklung des Rentensystems ab.
Der finanzielle Puffer schwindet bereits
Der Reformdruck entsteht nicht allein aus der bislang geringen Bedeutung kapitalgedeckter Altersvorsorge. Auch die Finanzierung der heutigen gesetzlichen Renten gerät zunehmend unter Druck.
Ende 2025 verfügte die Deutsche Rentenversicherung noch über eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,3 Milliarden Euro. Das entsprach etwa 1,38 Monatsausgaben. Nach ihrer Finanzplanung wird dieser Puffer bis Ende 2027 weitgehend aufgebraucht sein. Um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage zu sichern, rechnet sie deshalb für 2028 mit der Anhebung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent.
Die Zahlen zeigen, wie begrenzt der finanzielle Spielraum für die Übergangsphase ist. Solange ausreichend Rücklagen vorhanden sind, können sie Beitragsanhebungen hinauszögern. Sind diese Reserven abgeschmolzen, müssen steigende Ausgaben über höhere Einnahmen oder veränderte gesetzliche Vorgaben ausgeglichen werden.
Hinzu kommt die demografische Entwicklung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden bis 2040 rund 13,3 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren überschritten haben. Das entspricht etwa 30 Prozent aller Erwerbspersonen des Jahres 2025.
Nicht alle diese Menschen werden den Arbeitsmarkt tatsächlich verlassen. Die Zahl verdeutlicht jedoch die Größenordnung des bevorstehenden Generationenwechsels. Auf die geburtenstarken Jahrgänge folgen deutlich kleinere Altersgruppen, die das entstehende Arbeitskräfteangebot zahlenmäßig nicht vollständig ersetzen können.
Gleichzeitig steigt die Zahl älterer Menschen. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung von Destatis wird bereits 2035 etwa jeder vierte Einwohner Deutschlands mindestens 67 Jahre alt sein.
Eine kapitalgedeckte Ergänzung kann die Abhängigkeit der Rentenfinanzierung von der Zahl der Beitragszahler verringern. Sie beseitigt jedoch weder den Fachkräftemangel noch die wirtschaftlichen Folgen einer alternden Bevölkerung.
Auch die abschlagsfreie Frührente steht zur Disposition
Neben der Finanzierung gehört der Renteneintritt zu den politisch umstrittensten Punkten der geplanten Reform.
Merz bekräftigte beim Arbeitgebertag seine Forderung nach einer Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung für besonders langjährig Versicherte. Er argumentiert, es sei gegenüber der Versichertengemeinschaft nicht gerecht, wenn gesunde und leistungsfähige Beschäftigte vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gingen, während immer weniger Erwerbstätige die Renten finanzieren müssten.
Die umgangssprachliche Bezeichnung »Rente mit 63« beschreibt die geltende Regelung allerdings nur noch unzureichend. Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und alle später Geborenen ist die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren frühestens mit 65 Jahren möglich.
Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, nach mindestens 35 Versicherungsjahren ab 63 in Rente zu gehen. Dafür fallen jedoch dauerhafte Abschläge von bis zu 14,4 Prozent an.
Die Reformkommission empfiehlt, die besondere abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren durch eine stärker an gesundheitlichen Voraussetzungen orientierte Regelung zu ersetzen. Langjährig Versicherte, die ihren bisherigen Beruf aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben können, sollen einen erleichterten Zugang zu einer vorgezogenen Rente erhalten.
Dahinter steht ein grundsätzlicher Verteilungskonflikt. Längere Erwerbszeiten können die Rentenversicherung finanziell entlasten und Unternehmen erfahrene Fachkräfte erhalten. Andererseits unterscheiden sich die gesundheitlichen Belastungen erheblich zwischen Berufsgruppen. Beschäftigte in körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten können nach jahrzehntelanger Arbeit andere Voraussetzungen mitbringen als Menschen mit überwiegend sitzenden Berufen.
Ob die geplante Sonderregelung diese Unterschiede angemessen berücksichtigt, lässt sich erst anhand ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung beurteilen.
Ein neuer Minister soll die Reform vorantreiben
Politisch steht die Rentenreform inzwischen unter zusätzlichem Zeitdruck. Nach dem Rücktritt von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas soll Alexander Schweitzer (SPD) die Verantwortung für eines der wichtigsten Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition übernehmen.
Merz forderte beim Arbeitgebertag eine zügige Ausarbeitung und Abstimmung der Gesetzentwürfe. Die Bundesregierung hält daran fest, die Rentenreform noch 2026 im Kabinett zu beschließen. Der Bundestag soll im ersten Quartal 2027 darüber entscheiden.
Damit liegt die parlamentarische Verabschiedung später als ursprünglich angestrebt. Zugleich sind zentrale Punkte der Reform politisch weiterhin umstritten, insbesondere die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung.
Der Handlungsdruck reicht allerdings über die Koalitionsparteien hinaus. Auch die Arbeitgeber verlangen eine Reform der sozialen Sicherungssysteme, die einen weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten begrenzen soll. Die vorgeschlagene Kapitalrente könnte dieses Ziel langfristig unterstützen, verlangt den Unternehmen aber zunächst zusätzliche Zahlungen ab.
Die verlorenen Jahrzehnte lassen sich nicht nachfinanzieren
Die Rentenreform verbindet zwei unterschiedliche Zeithorizonte. Die finanziellen Folgen des demografischen Wandels entstehen bereits heute und werden sich in den kommenden Jahren verstärken. Die erhofften Erträge einer Kapitalrente müssen dagegen erst über längere Zeiträume erwirtschaftet werden.
Ein früherer Einstieg in die Kapitaldeckung hätte längere Ansparphasen ermöglicht. Das bedeutet nicht, dass sich sämtliche heutigen Finanzierungsprobleme dadurch hätten vermeiden lassen. Auch kapitalgedeckte Systeme sind von wirtschaftlicher Entwicklung, Kapitalmarktrisiken und politischen Entscheidungen abhängig.
Der zeitliche Rückstand lässt sich jedoch nicht dadurch beseitigen, dass Beiträge jetzt schneller oder stärker angehoben werden. Zusätzliche Zahlungen können den Kapitalaufbau beginnen und beschleunigen, aber nicht die Erträge vergangener Jahrzehnte nachträglich erzeugen.
Für die Bundesregierung entsteht daraus eine Verteilungsaufgabe: Die heutigen Renten müssen zuverlässig finanziert, zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut und die Belastungen zwischen Beschäftigten, Arbeitgebern, Rentnern und Steuerzahlern tragbar gestaltet werden.
Nur so kann die von Merz angekündigte Rentenwende langfristig mehr finanzielle Stabilität schaffen.
Stefanie S. Klief