Sundar Pichai, CEO von Google und Alphabet.
In einem wegweisenden Urteil im US-Monopolprozess gegen Google hat Bundesrichter Amit Mehta entschieden, dass der Mutterkonzern Alphabet künftig bestimmte Daten seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen muss. Damit reagierte das Gericht auf die Feststellung eines illegalen Monopols bei der Websuche, die bereits im vergangenen Jahr getroffen worden ist, berichtet die Tagesschau. Allerdings wies der Richter die Forderung der US-Regierung nach einer Zerschlagung des Konzerns zurück. Google muss weder den Webbrowser Chrome noch das mobile Betriebssystem Android verkaufen.
Die Entscheidung markiert das vorläufige Ende eines fünfjährigen Rechtsstreits, in dem Google vorgeworfen wurde, seine marktbeherrsche Stellung mit unlauteren Mitteln zu verteidigen. Mit einem Anteil von etwa 90 Prozent des Suchmaschinenmarktes kontrolliert Alphabet den Löwenanteil der weltweiten Online-Werbeeinnahmen. Dennoch sah das Gericht die geforderten drastischen Maßnahmen wie einen Zwangsverkauf von Chrome als unverhältnismäßig an.
Stattdessen verhängte Mehta Auflagen, die darauf abzielen, fairen Wettbewerb zu ermöglichen. So darf Google künftig keine Exklusivverträge mehr abschließen, die Gerätehersteller daran hindern, Konkurrenzprodukte vorzuinstallieren. Allerdings bleibt es dem Konzern erlaubt, Partner wie Apple oder Mozilla für die Vorinstallation seiner Dienste zu bezahlen. Eine verpflichtende Auswahlmöglichkeit für Suchmaschinen – wie sie in der EU existiert – lehnte der Richter für die USA ab.
Besondere Bedeutung kommt den Regelungen zur künstlichen Intelligenz und zur Datenfreigabe zu. Sundar Pichai, CEO von Google und Alphabet, hatte letzteres während seiner Zeugenaussage laut Bericht noch als »faktische Enteignung geistigen Eigentums« abgelehnt.
Das Urteil gilt als historisch, da es der erste große US-Monopolfall seit dem Microsoft-Verfahren von 1998 ist. Dennoch könnte es nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits an, in Berufung zu gehen.
MK