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Händler zur Rücknahme im VW-Skandal verurteilt

3 Min.

09.06.2016

Das Landgericht München I hat den Händler eines vom VW Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuges verurteilt, das an der Abgasanlage manipulierte Fahrzeug vollständig zurückzunehmen. Rechtsanwalt Jörg Sommer aus Bremen rät betroffenen Fahrzeughaltern zum schnellen Handeln.
Das Landgericht München I hat den Händler eines vom VW Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuges verurteilt, das mit einer Software an der Abgasanlage manipulierte 1,6- Liter- Fahrzeug vollständig zurückzunehmen. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass der Händler den Nacherfüllungsanspruch des Autobesitzers seit mehr als einem halben Jahr nicht erfüllt hat. Mit der langen Frist hatte er genug Zeit den bestehenden Abgasmakel zu beheben. Es ist dem Verbraucher nicht zuzumuten so lange auf die Beseitigung eines Mangels zu warten.
„Damit ist erstmalig richterlich entschieden, dass alle Käufer der von dem Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüche und ggf. auch Ansprüche auf vollständige Rückabwicklung haben. Niemand muss auf die lange Frist des VW- Konzernes warten und vertrauen“ so Rechtsanwalt Jörg Sommer aus Bremen, der Betroffene gegenüber dem VW- Konzern und Händlern vertritt. „Dieses richtungsweisende Urteil zeigt, dass jedem der Betroffenen erhebliche Ansprüche gegen den VW- Konzern sowie den Händler zustehen.“ so Sommer weiter.
Rechtsanwalt Sommer rät allen Betroffenen, schnellstmöglich ihre Ansprüche geltend zu machen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die betroffenen Händler bzw. der Konzern aufgrund der Vielzahl der Verfahren vollumfänglich die Kosten, Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche zahlen können. Der Rechtsanwalt aus Bremen weist darauf hin, dass man nur im Falle einer Verurteilung mit dem daraus erzielten Titel seine Ansprüche geltend machen kann. Kommt es zu einer massenhaften Verurteilung der Händler und des VW- Konzernes, beginnt für die Betroffenen das sogenannte „Windhundrennen“: Rechtsansprüche können nur dann durchgesetzt und umgesetzt werden, solange der Händler und der VW- Konzern liquide ist. Die Liquidität wird natürlich mit jedem rechtskräftigem Urteil geringer. Es besteht bei zu langem Zögern die Gefahr, dass der Volkswagen- Konzern oder der betroffene Autohändler trotz ausgeurteilter Schadensersatzansprüche nicht mehr in der Lage ist diese auch gegenüber dem Betroffenen zu erfüllen.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Sommer in Bremen vertritt bundesweit mehrere hundert Geschädigte, die von dem VW- Abgas-Skandal betroffen sind. Bei nahezu jeder Rechtsschutzversicherung wurden durch Stichentscheide Deckungsklagen erfolgreich durchgeführt.
Aufgrund der Massenverfahren versuchen die Rechtsschutzversicherer in der letzten Zeit zu Unrecht, die Deckung der Kosten des Verfahrens abzulehnen. Sollte der Geschädigte zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs eine Rechtsschutzversicherung gehabt haben, muss auch aufgrund des Schadens Deckungsanspruch vorhanden sein.
Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung wird Rechtsanwalt Sommer mit seinem Team gerne die Ansprüche jedes Betroffenen gegenüber der Rechtsschutzversicherung prüfen und ihn über seine Rechte und Möglichkeiten informieren.

Bild: Depositphotos, hiro1775

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