Das Magazin wiederum beruft sich auf Informationen der Online-Zeitung The Independent, die berichtete, Supermacs habe behauptet, dass Mc Donald’s sich mit Marken-Mobbing und Registrierung von Markennamen beschäftigt. In einer „Kriegskiste“ seien die Erkenntnisse aufbewahrt worden, um sie gegen künftige Konkurrenten einzusetzen. Mc Donald’s soll die Snack-Box – ein Produkt von Supermac – als Warenzeichen eingetragen haben, obwohl der amerikanische Fast-Food-Riese das Produkt gar nicht anbot.
Nach der Entscheidung des europäischen Amts können Unternehmen in bestimmten Fällen „Big Mac“ und „Mc“ als Namen nutzen. Und für Supermacs bedeutet das: Die irische Kette darf sich in Europa niederlassen. Mc Donald’s kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Foto: urbanbuzz/depositphotos.com