Besonders Frauen könnten von der Anhebung des Mindestlohnes profitieren.
Die Mindestlohnkommission hat eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027 empfohlen – eine Erhöhung, die bundesweit bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte betreffen könnte. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro, soll aber zunächst 2026 auf 13,90 Euro und ein Jahr später auf 14,60 Euro steigen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes verdienten im April 2024 noch 17 Prozent aller Arbeitnehmer weniger als die künftige Mindestgrenze von 13,90 Euro.
Die geplante Erhöhung würde besonders Frauen zugutekommen: In etwa 20 Prozent ihrer Beschäftigungsverhältnisse liegt der Stundenlohn unter der künftigen Mindestgrenze – bei Männern sind es nur 14 Prozent. Regional zeigt sich ein deutliches Gefälle: In Ostdeutschland sind überdurchschnittlich viele Geringverdiener betroffen, während in Westdeutschland der Anteil niedriger ausfällt.
Besonders stark profitieren würden Beschäftigte im Gastgewerbe, wo 56 Prozent der Jobs unter der neuen Mindestlohngrenze liegen. Ebenfalls überdurchschnittlich betroffen sind die Land- und Forstwirtschaft (43 Prozent) sowie der Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (40 Prozent). Bei Minijobs liegt der Anteil sogar bei 59 Prozent, während Teilzeit- (16 Prozent) und Vollzeitbeschäftigte (6 Prozent) seltener betroffen sind.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat signalisiert, die Empfehlung der Kommission umsetzen zu wollen. Allerdings weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass die geschätzten Zahlen leicht überhöht sein könnten, da zwischenzeitliche Lohnerhöhungen seit April 2024 nicht berücksichtigt wurden. Dennoch bleibt die geplante Anpassung ein wichtiger Schritt, um die Einkommen von Geringverdienern – insbesondere in strukturschwächeren Regionen und frauendominierten Branchen – spürbar zu verbessern.
MK