Im Durchschnitt müssen die Menschen aus den OECD-Ländern 36,1 Prozent der Arbeitskosten an ihren Staat abdrücken. Die Arbeitskosten bestehen aus dem Bruttolohn und den Sozialabgaben der Arbeitgeber. Bei den Sozialabgaben sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil berücksichtigt worden.
Deutlich geringere Beträge müssen in Deutschland Familien mit nur einem Erwerbstätigen berappen. Bei ihnen werden 34,4 Prozent Steuern und Sozialabgaben von den Arbeitskosten abgeführt. In Frankreich und Italien liegt dieser Anteil bei mehr als 39 Prozent. Der OECD zufolge ergibt sich die geringere Belastung für Familien mit einem Erwerbstätigen aus dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen.
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