Kleine Beträge, große Erwartungen: Mit der Frühstartrente will der Staat Kindern monatlich zehn Euro für den langfristigen Vermögensaufbau bereitstellen.
Von Stefanie S. Klief
Zehn Euro monatlich, eingezahlt vom Staat, könnten bis zum Rentenalter auf rund 53.000 Euro anwachsen. Mit dieser Perspektive will die Bundesregierung Kinder frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen. Der Bundestag hat heute die Frühstartrente beschlossen. Doch die Berechnung beruht auf langfristigen Renditeannahmen, und nicht alle Kinder werden gefördert. Auch die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Der Staat wird zum ersten Anleger
Die Frühstartrente hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedete der Bundestag am Freitag das Gesetz zur Einführung einer staatlich geförderten Altersvorsorge für Kinder. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.
Ab dem sechsten Lebensjahr sollen anspruchsberechtigte Kinder monatlich zehn Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern langfristig am Kapitalmarkt angelegt. Die Förderung endet mit der Volljährigkeit, das angesparte Vermögen soll anschließend der privaten Altersvorsorge dienen.
Der Start ist für Januar 2027 vorgesehen. Zunächst werden die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 einbezogen. Für Kinder des Jahrgangs 2020 soll die Förderung rückwirkend ab Januar 2026 gelten. Danach rückt jedes Jahr der Jahrgang nach, der sechs Jahre alt wird.
Ältere Kinder gehen bei der staatlichen Förderung leer aus. Sie können zwar entsprechende Vorsorgeverträge abschließen, erhalten aber nicht die monatlichen zehn Euro.
Aus 1.440 Euro sollen 53.000 Euro werden
Die Bundesregierung setzt auf einen langen Anlagehorizont und den Zinseszinseffekt.
Über zwölf Jahre zahlt der Staat insgesamt 1.440 Euro für ein Kind ein. Bei einer angenommenen durchschnittlichen jährlichen Wertentwicklung von sieben Prozent könnte das Depot nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums bis zum 18. Geburtstag auf rund 2.200 Euro anwachsen.
Bleibt das Kapital anschließend ohne weitere Einzahlungen investiert, wären zum 65. Lebensjahr rechnerisch rund 53.000 Euro möglich.
Entscheidend ist allerdings das Wort »möglich«.
Die Berechnung unterstellt eine langfristige jährliche Rendite von sieben Prozent nach Kosten. Eine solche Entwicklung ist nicht garantiert. Aktienmärkte unterliegen Schwankungen, und auch über mehrere Jahrzehnte können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von Modellrechnungen abweichen.
Hinzu kommt die Inflation. Bei einer angenommenen jährlichen Teuerungsrate von zwei Prozent hätten die 53.000 Euro zum Rentenbeginn nach Berechnungen des Finanzministeriums nur noch eine Kaufkraft von rund 19.400 Euro in heutigen Preisen.
Die prognostizierten Summen verstehen sich zudem vor der Besteuerung im Rentenalter. Die Frühstartrente kann damit ein langfristiges finanzielles Polster schaffen. Sie ersetzt jedoch keine umfassende Altersvorsorge.
Eltern können zusätzlich einzahlen
Das Konzept ermöglicht private Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro jährlich.
Zahlen Eltern beispielsweise weitere zehn Euro monatlich ein, könnte das Depot unter den Modellannahmen des Finanzministeriums bis zum 65. Lebensjahr auf rund 107.000 Euro anwachsen. Bei monatlich 50 Euro zusätzlich wären rechnerisch sogar rund 320.000 Euro möglich.
Die hohen Unterschiede zeigen allerdings auch eine Schwäche des Modells: Je mehr Geld die Familie zusätzlich investieren kann, desto größer fällt das spätere Vermögen aus.
Die Grünen kritisieren deshalb, dass die Frühstartrente bestehende soziale Unterschiede nicht ausreichend ausgleiche. Auch die Linke bezweifelt, dass das Modell tatsächlich zu mehr Chancengleichheit beiträgt.
Befürworter betonen dagegen, dass erstmals alle anspruchsberechtigten Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern staatliches Startkapital für den Vermögensaufbau erhalten sollen.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Um auch Kinder ohne aktives Zutun ihrer Eltern zu erreichen, sieht das Gesetz eine Auffanglösung vor. Wird kein individueller Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, fließen die staatlichen Förderbeträge in eine kollektive Kapitalanlage, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden soll.
Die Mittel sollen ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Auch für individuelle Verträge gelten besondere Vorgaben. Gefördert werden nur entsprechende Standarddepot-Produkte mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
Allerdings gibt es bei der kollektiven Anlage eine wichtige Frist: Das angesparte Vermögen muss spätestens bis zum 35. Lebensjahr in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Geschieht dies nicht, verfällt der entsprechende Anspruch.
Der Bundesrat hat bereits angeregt, die Betroffenen rechtzeitig über diese Frist zu informieren.
Ein neues Geschäftsfeld für die Finanzbranche
Für Banken und Depotanbieter eröffnet die Frühstartrente einen neuen Markt. Die Bundesregierung rechnet mit Hunderttausenden jungen Anspruchsberechtigten pro Jahrgang.
Auch der Bund muss dafür zusätzliche Mittel bereitstellen. Die jährlichen Kosten werden für 2027 auf 198 Millionen Euro geschätzt. Bis 2030 sollen sie auf 411 Millionen Euro steigen.
Die Finanzwirtschaft begrüßt die Reform grundsätzlich. Kritiker befürchten dagegen, dass staatlich geförderte Altersvorsorge zugleich zum Instrument der langfristigen Kundengewinnung werden könnte.
Für die Bundesregierung steht ein anderes Ziel im Vordergrund: Kinder sollen frühzeitig Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen sammeln und lernen, wie langfristiger Vermögensaufbau funktioniert.
Ob das gelingt, wird allerdings nicht allein vom Depotwert abhängen. Entscheidend wird auch sein, ob junge Menschen tatsächlich verstehen, welche Chancen und Risiken mit der Anlage ihres Geldes verbunden sind.
Die Frühstartrente ist damit weniger eine fertige Antwort auf die Rentenprobleme der kommenden Jahrzehnte als ein früher Einstieg in die private Vorsorge.
Ihr größter Vorteil ist die Zeit. Wie viel daraus wird, entscheidet am Ende der Kapitalmarkt – und bei freiwilligen Zuzahlungen auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familie.