Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen. Die Nutzung solcher Bezahlkarten soll Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. Leistungsberechtigte sollen perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten. Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheide jedes Land selbst, teilte Rhein weiter mit.
Die Bezahlkarte sei grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar, aber nicht im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorgesehen. Mit einer Bezahlkarte würden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich, sagte der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD). Rhein sieht darin einen wichtigen Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken. Mit der Einführung der Bezahlkarte senke man den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinde die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfe dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität. Die Vergabe der Bezahlkarten wird für diesen Sommer angestrebt.
dpa