Immobilieneigentümer, die im Sinne des Klimaschutzes das Eigentum sanieren, sollen für drei Jahre ab 2020 in den Genuss von steuerlichen Vorteilen kommen. Neue Wärmeisolation, Fenster, Türen, Lüftungen und andere Energiesparmaßnahmen, sollen mit 20 Prozent jedoch nicht mehr wie 40.000 Euro je Eigentum, auf die Steuerschuld umgeschlagen werden.
Den Gemeinden wird die Möglichkeit gegeben, mehr Grundsteuer zu verlangen, um die Investitionen in
Windkraftenergie zu stärken und auf Dauer davon zu profitieren.