Politik

Bundestag beschließt Schuldenpaket

Grundgesetz wird geändert

2 Min.

18.03.2025

Der Bundestag hat den Weg für das Schuldenpaket frei gemacht.

Der Bundestag hat mit einer Zweidrittelmehrheit ein milliardenschweres Finanzpaket verabschiedet. 513 Abgeordnete stimmten für die erforderlichen Grundgesetzänderungen, während 207 dagegen votierten. Enthaltungen gab es keine. Die notwendige Schwelle für die Zustimmung lag bei 480 Stimmen.

Die beschlossenen Änderungen betreffen unter anderem die Finanzierung sicherheitsrelevanter Ausgaben. Künftig dürfen Mittel für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit nur bis zu einer Obergrenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) unter die Schuldenbremse fallen. Für das Jahr 2024 entspricht dies rund 43 Milliarden Euro. Alle darüber hinausgehenden Beträge können über Kredite finanziert werden.

Auch die Bundesländer erhalten größere finanzielle Spielräume und dürfen sich künftig stärker verschulden. Zudem wird ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz dauerhaft im Grundgesetz verankert. Dieses wird nicht von der Schuldenbremse erfasst und soll mit 500 Milliarden Euro aus Krediten ausgestattet werden – davon sind 100 Milliarden für die Länder und weitere 100 Milliarden für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen.

Das Finanzpaket ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen. Am Freitag wird der Bundesrat über die Grundgesetzänderungen beraten. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, damit die Regelungen in Kraft treten können.

MK

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